Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

IX. 269 
Muster 2 
(zu § 55). 
Darlehenszusage für Amortisations- 
hypotheken mit Hypothekenbrief. 
A. 
Darlehenszusage. 
1. 
Die 
verspricht hierdurch de 
gegen Einräumung einer ersten Gesamthypothek auf d in der angeschlossenen Grundbuchabschrift 
näher bezeichnete Grundstück Lagerbuchnummer 
welche durch 
laut beiliegender Schätzungsurkunde vom ten 190 zu 4% 
(in Buchstaben Mark) 
geschätzt worden , ein Darlehen von . (in Buchstaben 
Marrk) unter folgenden 
II. 
Bedingungen. 
81. 
Die Hypothek muß unbeschränktes erstes Pfandrecht gewähren; d zu verpfändende Grund- 
stück derf also in der dritten Abteilung des Grundbuchs nicht mit vorgehenden oder gleichstehenden 
Rechten belastet sein. 
6 2.0 
1. Auf den Grundstücke laste bereits folgende Hypothek 
*) Sind die zu verpfändenden Grundstücke lastenfrei, so ist § 2 zu streichen. 
Gesetzes, und Verordnungsblatt 1905. 38
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.