IX.
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B.
Annahme der Garlehenszusage und Eintragungsbemilligung,
sowie Bollmacht.
J.
Die vorstehende Darlehenszusage mit den darin angeführten Bedingungen nehme
die Ehefrau mit Ermächtigung ihres Ehemannes, hiermit an.
versichere zugleich, daß auf den bezeichneten Grundstücken keine uneingetragenen Grund-
dienstbarkeiten oder die Duldung von Überbauten und Notwegen lasten.
II.)
Die unterzeichnete Ehefrau bevollmächtigt hierdurch ihren Ehemann, auch in ihrem Namen das
Darlehen in Empfang zu nehmen.
III.
1. Die
hat ein zu Prozent
verzinsliches Darlehen von (in Worten
Mark) unter den in der vorstehenden Darlehenszusage enthaltenen Bedingungen zugesagt.
2. Für diese Forderung samt Zins bewillige. der genannten Kasse eine Hypothek an
de Grundstück Lagerbuchnummer
eingetragen auf
im Grundbuche Band Heft. Bestands-
verzeichnis I Nr.
3. Der Hypothekenbrief wolle ausgefolgt werden.
4. Die beiliegende zweite Fertigung der vorstehenden Darlehenszusage bitte als
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Schuldurkunde mit dem Briefe zu verbinden.
5. Auf die Bekanntmachung der Eintragung verzichte
6. Der Wert de Grundstück. soll auf Grund der angeschlossenen amtlichen Schätzung im
— Grundbuch vermerkt werden.
*) Der solgende Sag ist geeignetenfalls zu streichen.