Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

IX. 279 
Muster 5 
(zu § 133). 
Geschehen N. N. am 16. April 1886. 
Der unterzeichnete Gemeinderat 
(Verwaltungsrat) 
(Stiftungsrat 2c.) 
oder 
die unterzeichnete, von dem Gemeinderat 
(Verwaltungsrat) 
(Stiftungsrat cc.) 
bestellte Kommission. 
ist heute behufs Vornahme eines Sturzes der Wertpapiere des Schulfonds (Armenfonds 2c.) 
N. N. zusammengetreten. 
Hierbei wurden in dem Stiftungsschranke die Schuld= und Pfandurkunden mit Zugehör, 
die auf Inhaber lautenden Schuldverschreibungen mit den zugehörigen Zins= und Erneuerungs- 
scheinen und die sonstigen Schuldscheine über die nach dem Verzeichnisse unter Rechnungs- 
abteilung II § 7 Seite 9 bis 17 der Rechnung für 1885 ausstehenden Kapitalien, ferner 
auch die nach Rechnungsseite 2 und 3 (Vorbericht) zur Sicherheitsleistung eingelegten Wert- 
papiere (u. s. w.) mit folgenden Ausnahmen vorgefunden: 
1. Schuld= und Pfandurkunde des Anton Metzger von Durlach vom 3. September 1875 
über 1 000 46, Rechnungsseite 10, welches Kapital seit 1. Januar d. J. laut Vermerk 
im Vormerkbuch Ordnungszahl 3 heimbezahlt wurde; 
. die Badische 4prozentige Eisenbahnschuldverschreibung vom Anlehen 1862 lät. A 
Nr. 1312 über 1000 fl., Rechnungsseite 13, auf 1. März d. J. zur Heimzahlung 
gekündigt. Eintrag im Vormerkbuch Ordnungszahl 2. 
Dagegen befindet sich weiter in Verwahrung die Schuld= und Pfandurkunde des 
Franz Müller von Au vom 28. März 1886 über ein Darlehen im Betrage von 3 000 4. 
Urkundlich der Unterschriften. 
N. N. 
N. JN. 
N. N. 
N. N. 
39.
	        
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