XIII. 311
gelübde beginnen undschließen mit den in dem Gesetz vom 20. Dezember 1848,
das VerfahrenbeiEideserhebungen betreffend (Regierungsblatt Seite 464)
vorgeschriebenen Bestabungsworten.
8 16.
Die Kosten des Verfahrens fallen demjenigen zur Last, welcher das Verfahren ver-
anlaßt hat.
Durch unbegründete Einwendungen veranlaßte Kosten können ganz oder teilweise dem
Widersprechenden auferlegt werden; ebenso die durch nachträgliches Vorbringen
verursachten Kosten demjenigen, welcher hierdurch das Verfahrenerheblich
verzögert hat, wenn die Verspätung vonihmhätte vermieden werdenkönnen.
* 18.
Das Verzeichnis der Gegenstände, welche in der Sitzung zur Beratung gebracht werden
sollen, ist jeweils drei Tage vor dem Sitzungstag an der amtlichen Ver-
kündigungstafel und im amtlichen Verkündigungsblatt bekannt zu
machen und den Mitgliedern des Bezirksrats zuzustellen, welchen in dieser
Zeit die Einsicht der Akten auf der Kanzlei des Bezirksamts freisteht.
Wegen Dringlichkeit können auch andere Gegenstände nach dem Ermessen des Bezirks-
beamten zur Beratung gebracht werden.
§ 22 Absatz 2.
Durch ihn oder einen von ihm ernannten Berichterstatter wird zunächst
eine Darstellung des Sachverhalts nach dem Inhalt der Vorverhand-
lungen gegeben; sodann ist durch Einvernahme der etwa erschienenen Be-
teiligten dahin zu wirken, daß der Sachverhalt vollständig aufgeklärt
wird. Der Vorsitzende hat jedem Mitglied des Bezirksrats auf Ver-
langen zu gestatten, Fragen zu stellen.
8 26.
Den Sitzungen des Bezirksrats hat zur Beurkundung der Beschlüsse ein Protokollführer
beizuwohnen.
Das Protokoll muß enthalten den Ort und Tag der Verhandlung,
die Namen der anwesenden Mitglieder des Bezirksrats, des Protokoll—
führers und der beigezogenen Hilfsbeamten, den Gegenstand der Ver—
handlung, die Namen der erschienenen Beteiligten, Bevollmächtigten und
Beistände, die Angabe ob öffentlich verhandelt oder die ffentlichkeit aus—
geschlossen wird, ferner die wesentlichen Hergänge der Verhandlung, ins-
besondere neue Anträge der Beteiligten, Anerkenntnisse, Verzichte, Vergleiche,
die Aussagen der Zeugen und Sachverständigen, welche vor dem Bezirksrat
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