344 XVII.
Aufgestellt , den len 19
Der Gemeinde-(Stadt-)rat.
(Unterschrift.)
Abgeschlossen!)
den ten 19
Der Gemeinde-(Stadt-rat.
(Unterschrift.)
Idie vorstehende Wählerliste) —
Daß 1 das Hauptexemplar der vorstehenden Wählerliste)) —
nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vom ten 19 bis
zum ten 19 zu jedermanns Einsicht ausgelegen hat, sowie daß
die Abgrenzung der Wahlbezirke, die Namen der Mitglieder der Wahlkommission, die Wahl-
lokale, Tag und Stunde der Wahl mit der Einladung der Wahlberechtigten mindestens acht
Tage vor dem Wahltermine in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden sind, wird hier-
durch bescheinigt.
„den ten 19
Der Gemeinde-(Stadt-)rat.
(Siegel.) (Unierschrift.)
Zur Beurkundung des Zur Beurkundung des Zur Beurkundung des Zur Beurkundung des
Abstimmungsvermerks Abstimmungsvermerks Abstimmungsvermerks Abstimmungsvermerks
(Spalte 7) (Spalte 8) (Spalte 9) (Spalte. 10)
, den ien 19 „den icun 19 „ den ien 19 , den #n 19
Die Wahlkommission: Die Wahlkommission: Die Wahlkommission: Die Wahlkommission:
(Unterschrist.) (Unterschrift.) (Unterschrift.) (Unterschrift.)
!) Auf dem Exemplar, welches der Wahlvorsteher erhält, ist hinzuzusetzen:
„mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Hauptexemplar der Wählerliste
völlig übereinstimmt",
*) Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen.