Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

366 XVIII. 
Muster 7. 
In der Anmerkung 1 ist für „bezeichnet“ zu setzen: 
vbezeichnet und sind sämtliche auch für die Vorjahre, getreunt nach Jahren, aufzuführen.“ 
Muster 11. 
In der 5. Spalte sind der Unterabschnitt „Körperliche Fehler“ und die bezüglichen Quer- 
linien der Spalte zu streichen. 
Anmerkung 1 lautet: 
„1. Die vorläufige Entscheidung der Ersatzkommission wird nur unterstempelt.“ 
Muster 14 
erhält folgende Fassung:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.