Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

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XVIII. 
Muster 18. 
In Zeile 11 ist statt „Entlassungsprüfung“: „Reifeprüfung (Schlußprüfung)“ zu setzen. 
Muster 20. 
In der Überschrift der „Liste" und der „Nachtragsliste" wird für „im Bezirke des 
Armeekorps"“ gesetzt: 
„im Landwehrbezirke 
Die 8. Spalte „Bezirkskommando“ tommt i in Wegfall. 
Muster 21. 
Unter „Erläuterungen“ ist als Ziffer 4 aufzunehmen: 
„4. Bei Ersatzvorschlägen ist in jedem Falle der Name des Mannes anzugeben, für 
welchen Ersatz gestellt wird.“ 
Hinter Muster 23 ist einzufügen Muster 24 zu 8 129: 
« 
„Muster 24 zu § 129. 
Tiste 
  
  
  
  
  
  
  
  
der bei dem Bekleidungsamte des korps beschäftigten Zivilhandwerker, welche von 
dem Bezirkskommando kontrolliert werden und vom Waffendienste für das 
Mobilmachungsjahr 19 zurückzustellen sind. 
’.. Wann und bei 
Lide. Familiennamen Waffen. welchem Truppenteil Wohnung Ve- 
Nr. und Dieusigrad gattung sin das stehende Heer merkungen. 
Vornamen « eingetreten Ort Kreis Straße « 
Die Richtigkeit bescheinigt 
„den L 
Der Vorstand des Bekleidungsamts des korps. 
Bemerkung: Veränderungen (§ 129, 3) sind nach Ab- und Zugängen zu trennen.“
	        
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