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2. Nach der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit
in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 25. Dezember 1900 (Reichsanzeiger vom
31. Dezember 1900) und nach der Dienstweisung des Reichskanzlers, betreffend die Ausübung
der Gerichtsbarkeit im Kiautschougebiete, vom 1. Juni 1901 (Marine-Verordnungsblatt, An-
hang Seite XVI) führen die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz ermächtigten
Beamten in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee die Bezeichnung „Kaiserlicher Bezirks-
richter", in Kiautschou die Bezeichnung „Kaiserlicher Oberrichter".
9 11.
Ersuchen an die Gerichtsbehörden der Schutzgebiete um Bewirkung von Zwangsvoll= Ersuchen um
streckungen sind von dem Prozeßgerichte zu erlassen. Den Ersuchschreiben ist eine vollstreck- r n
bare Ausfertigung der Entscheidung, welche vollstreckt werden soll, beizufügen. in den
Schutzgebieten
C. Ersuchen an deutsche Gesandte.
8 12.
Mit den deutschen Gesandten dürfen die Justizbehörden nur bei Ersuchen um Bustellungen Seeh nit
in unmittelbaren Geschäftsverkehr treten (vergleiche § 7). en Gejandien
D. Ersuchen an deutsche Konfuln.
§ 13.
Die Zuständigkeit der Konsuln im allgemeinen ergibt sich aus dem Gesetze, betreffend die Amtliche
Organisation der Bundeskonsulate, vom 8. November 1867 (Bundesgesetzblatt Seite 137), die Zufändiaen
der Konsuln mit Gerichtsbarkeit insbesondere aus dem Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit
vom 7. April 1900 (Reichsgesetzblatt Seite 213) und aus den Anordnungen des Reichs-
kanzlers vom 27. Oktober 1900, betreffend die Konsulargerichtsbarkeit über Schutzgenossen
(Zentralblatt für das deutsche Reich Seite 574) und betreffend das Zwangsverfahren wegen
Beitreibung der Gerichtskosten in den Konsulargerichtsbezirken (Zentralblatt für das Deutsche
Reich Seite 576), sowie aus der Dienstanweisung des Reichskanzlers zur Ausführung des
Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 27. Oktober 1900 (Zentralblatt für das Deutsche
Reich Seite 577).
8 14.
Die deutschen Konsulate sowie ihre Amts- und Jurisdiktionsbezirke weist das alljährlich wVekzeichu
im Verlage von Ernst Siegfried Mittler & Sohn in Berlin erscheinende Verzeichnis der zr onsuln
Kaiserlich Deutschen Konsulate nach. Ein gleiches Verzeichnis ist in dem alljährlich erscheinenden, Bezirr.
vom Reichsamte des Innern bearbeiteten Handbuche für das Deutsche Reich enthalten.