Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

XXVIII. 531 
Kaufmannsgericht . . . . . . . . . . Jahr . . . 
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Tabelle der Rechtsprechung. 
Vollzugsanleitung. 
In diese Tabelle sind alle diesenigen Rechtsstreite einzutragen, welche bei dem Kaufmanns- 
gerichte auf Grund des Kaufmannsgerichtsgesetzes (Reichsgesetzblatt 1904 Seite 266 ff.) anhängig 
werden. 
Auch Klagen auf Wiederaufnahme des Verfahrens sind in diese Tabelle einzutragen; in 
Spalte 14 wäre dann anzugeben, ob es sich um eine Nichtigkeits= oder um eine Restitutions- 
klage handelt. 
Die Tabelle wird auf Jahresende vorschriftsmäßig abgeschlossen und neu angelegt. 
In der neu angelegten Tabelle sind zunächst unter der Überschrift „überträge aus früheren 
Jahren“ die als unerledigt aus dem Vorjahre übergehenden Sachen mit ihren früheren Ordnungs- 
zahlen aufzuführen. Darnach kommen unter der Überschrift „Neue Einträge" die neu anhängig 
werdenden Sachen nach der Zeitfolge ihres Eingangs unter fortlaufenden Ordnungszahlen. 
Die Einträge in Spalte 2 sollen die Grundlage bilden für die entsprechenden Angaben in 
Spalte 3 und 4 der Darstellung für die Zwecke der Reichsstatistik nach Formular der Ver- 
ordnung, betreffend die Statistik der kaufmannsgerichtlichen Streitigkeiten, vom 30. November 1905 
(Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 527 ff.); es ist deshalb eine genaue Bezeichnung des Berufs 
der Parteien erforderlich. 
Spalten, in welche kein Eintrag nötig fällt, sind bei Vornahme des letzten Eintrags in der 
betreffenden Sache durch wagrechte Striche auszufüllen. 
Die Einträge in Spalte 13 erfolgen auf Grund der Mitteilungen des Landgerichts. 
Die Erhebung einer Widerklage ist in Spalte 14 zu vermerken. 
Formular 1 zur Verordnung vom 30. November 1905, betreffend die Statistik der kaufmannsgerichtlichen Streitigkeiten, 
Gesetzes- und Verordnungsblatt Seite 527 f.
	        
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