Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

XXVIII. 535 
Kaufmannsgericht zu. . . . . .. * Jahr 
— 
-*iie 
Tabelle über die Tätigkeit des Kaufmannsgerichts 
als Einigungsamt. 
Vollzugsanleitung. 
Diese Tabelle ist zur Aufnahme aller Streitigkeiten zwischen Kaufleuten und Handlungsgehilfen oder 
Handlungslehrlingen über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Dienst= oder 
Lehrverhältnisses bestimmt, in welchen das Kaufmannsgericht auf Grund des §9 I7 des Kaufmanns- 
gerichtsgesetzes (Reichsgesetzblatt 1904 Seite 266 ff.) als Einigungsamt angerufen wird. 
Die Tabelle wird auf Jahresende vorschriftsgemäß abgeschlossen und neu angelegt. In der neu 
angelegten Tabelle sind zunächst unter der Überschrift „Überträge aus früheren Jahren“ die als 
unerledigt aus dem Vorjahre übergehenden Sachen mit ihren früheren Ordnungszahlen aufzuführen. 
Darnach kommen unter der Überschrift „Neue Einträge" die neu anhängig werdenden Sachen nach 
der Zeitfolge ihres Eingangs unter fortlaufenden Ordnungszahlen. 
In der Bemerkungsspalte ist, um die Darstellung für die Zwecke der Reichsstatistik nach Formular 4 
in den Spalten 31 bis 33 entsprechend ausfüllen zu können, bei jedem Antrage anzugeben, ob die 
Anrufung des Einigungsamts von beiden Teilen oder nur seitens der Kaufleute oder nur seitens der 
Lehrlinge oder Gehilfen erfolgt ist. (Vergleiche die entsprechend anzuwendenden §§ 63, 64 des Gewerbe- 
gerichtsgesetzes (Reichsgesetzblatt 1901 Seite 353). 
Spalten, in welche kein Eintrag nötig fällt, sind bei Vornahme des letzten Eintrags in der betreffenden 
Sache durch zwagrechte Striche auszufüllen. 
Zormutar 2 zur Verordnung vom 30. November 1905, betreffend die Statistik der kaufmannsgerichtlichen Streitigkeiten, 
Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 527 f. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1905. 78
	        
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