Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

XXVIII. 539 
Kaufmannsgericht zu. . . . . . . . . . . . Jahr 
Darstellung 
der 
Organisation und Tätigkeit des Kaufmannsgerichts 
im Jahre 
für die Zwecke der Beichsstatistik. 
Vollzugsanleitung. 
— 
Die zur Fertigung dieser Darstellung erforderlichen Zahlen sind den vom Kaufmannsgerichte gemäß 
der Verordnung vom 30. November 1905 geführten Tabellen 
der Rechtsprechung, 
der Tätigkeit als Einigungsamt, 
der Gutachten und Anträge 
zu entnehmen. 
In die Bemerkungsspalte ist z. B. einzutragen, ob das Kaufmannsgericht nur während eines Teils 
des Jahres tätig war. 
Eine Darstellung nach diesem Formular ist alljährlich bis 15. Januar unmittelbar dem Justiz= 
ministerium vorzulegen. 
c 
Formular 4 zur Verordnung vom 30 November 1905, betreffend die Statistik der kaufmannsgerichtlichen Streitigkeiten, 
Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 527 ff.
	        
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