Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

XXVIII. 543 
Kaufmannsgericht zu. . . . . . . . . . . . Jahr . . . 
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— 
—1½ 
Darstellung der Rcchtsstreite 
für die Zwecke der Landesstatistik. 
Vollzugsanleitung. 
Die zur Fertigung dieser Darstellung erforderlichen Zahlen sind der vom Kaufmannsgerichte gemäß 
der Verordnung vom 30. November 1905 geführten Tabelle der Rechtsprechung zu entnehmen. 
In Spalte 3 der Darstellung ist die Zahl der Sachen einzutragen, welche bei Anfang des Jahres, 
auf welches die Darstellung sich bezieht, beim Kaufmannsgericht noch nicht erledigt waren. Hat das 
Kaufmannsgericht Entscheidung erlassen, so ist die Sache erledigt, auch wenn Berufung ergriffen ist. 
. In jeder Sache wird nur eine Erledigung und zwar, wenn mehrere Teile der Sache verschieden 
erledigt wurden, die zuletzt zur Tabelle eingetragene gezählt. Die Summe der Spalten 13 bis 19 
muß sich mit der Zahl der Spalte 5 decken. 
Eine Darstellung nach diesem Formular, in welchem die Spalten 2 bis 19 ausgefüllt sind, hat das 
Kaufmannsgericht bis 15. Januar jeden Jahres unter Anschluß der Tabellen dem Landgericht vor- 
zulegen. 
Die Spalten 20 bis 26 sind beim Landgericht auf Grund der Einträge in der landgerichtlichen 
Berufungstabelle (Formular 12) des betreffenden Geschäftsjahrs auszufüllen. 
Formular 5 zur Verordnung vom 30 November 1905, betreffend die Statistik der kanfmannsgerichtlichen Streitigkeiten, 
Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 527 fi. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1905. 79
	        
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