XXXVI.
Bekanntmachung.
(Vom 8. September 1906.)
Die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande betreffend.
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Gemäß § 7 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend die Statistik des Waren-
verkehrs mit dem Auslande (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1906 Seite 137), werden
mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen in der Anlage die Orte,
an denen sich Anmeldestellen befinden, und die den einzelnen Anmeldestellen zugeteilten Grenz-
strecken und Verkehrsarten bekannt gegeben.
Karlsruhe, den 8. September 1906.
Großherzogliche Zolldirektion.
Seubert.
Verzeichnis Anlage.
der
badischen Anmeldestellen und der ihnen zugewiesenen Grenzstrecken und Verkehrsarten.
EsN—mNim Aumeldestelle. Grenzstrecke und Verkehrsart.
Hauptzollamt Für den Eisenbahnverkehr.
Basel
Lörrach
Nebenzollamt 1 Schuster-
insel
Nebenzollamt! Leopolds-
höhe
Nebenzollamt II Weil
Nebenzollamt I Stetten
Abfertigungsstelle am
Bahnhof Lörrach
Nebenzollamt II Inz-
lingen
Nebenzollamt 11 Grenz-
acherhorn
Anmeldeposten Herten
Für die Grenzstrecke von der Landesgrenze am Rhein
bis zu dem Punkt, wo die badische Staatsbahn die
Landesgrenze gegen die Schweiz durchschneidet.
Von da bis zu dem bei Otterbach abzweigenden Weg
nach Weil, diesen ausgeschlossen.
Von da bis zu dem Punkt, wo die Landesgrenze
von der Wiese durchschnitten wird.
Von da bis zur Gemarkungsgrenze gegen Inzlingen.
Für den Eisenbahnverkehr auf der Wiesentalbahn
und für den Landverkehr über das Nebenzollamt 1
bei Stetten, soweit dessen Abfertigung die Befugnis
des Nebenamtes übersteigt. «
Von der Gemarkungsgrenze gegen Stetten bis zu jener
gegen Wyhlen.
Von da bis zum Grenzacher Horn und längs des
Rheinufers bis zur Rheinfähre Wyhlen — Schweizer-
halle, diese ausgeschlossen.
Von da bis zur Gemarkungsgrenze gegen Nollingen
(Grenze des Hauptamtsbezirks Lörrach).