110 IV.
Durch die Wahlkommission war in der Nähe des Zugangs zu dem
Nebenraum für die Bereithaltung der abgestempelten Umschläge der
aufgestellt worden.
Von den erschienenen Wählern begab sich jeder einzeln, nachdem er
einen Umschlag ausgehändigt erhalten hatte, in den Nebenraum, wo er
seinen Stimmzettel unbeachtet in den Umschlag steckte. Er trat sodann
an den Tisch der Wahlkommission heran, nannte seinen Namen sowie auf
Erfordern seine Wohnung und übergab den Umschlag mit dem Stimm-
zettel, sobald der Protokollführer den Namen in der Wählerliste auf-
gefunden hatte, dem Vorsitzenden, der den Umschlag sofort uneröffnet in
die Wahlurne legte.
Der Protokollführer vermerkte die Stimmabgabe jedes Wählers,
indem er neben dessen Namen in der dazu bestimmten Spalte der Wähler-
liste ein Zeichen machte.
Um Uhr mittags erklärte der Vorsitzende die Abstimmung
für geschlossen.
Die Umschläge wurden aus der Wahlurne genommen und uneröffnet
gezählt.
Die Anzahl der Umschläge betrug
Dieselbe stimmte mit der Zahl dersenigen Wähler, neben deren Namen rd durchstichen wrm
in der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht war, überein. ze Jahlen nict erein.
. stimmen.
Dieselbe war um größer als die Zahl derjenigen Wähler,
kleiner Wird durchstrichen, wenn
neben deren Namen in der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht! vie Zahlen überein-
war. Zur Aufklärung dieser Verschiedenheit, welche sich auch bei wieder- stimmen.
holter Zählung herausstellte, dient folgendes:
Hierauf erfolgte die Prüfung der Umschläge und Stimmzettel. Einer
der Beisitzer öffnete jeden Umschlag einzeln, nahm den Stimmzzettel heraus
und übergab ihn dem Vorsitzenden der Wahlkommission, der ihn lam
vorlas und nebst dem Umschlag dem anderen Beisitzer weiterreichte; dieser
bewahrte die Stimmzettel nebst Umschlägen bis zum Ende der Wahl
handlung auf.
Der Protokollführer nahm den Namen jedes Kandidaten, welcher
Stimmen erhielt, in das Protokoll auf, vermerkte dabei jede, dem Kandi
daten zugefallene Stimme einzeln und zählte die Stimmen laut.