Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

143 Form. 11. Ermittelung und Sicherung durch den Notar. 
Amtsgerichtsbezirk 
Notariat (Nachlaßgericht) Gemeinde 
Not. RPTO.. Ermittelung und Sicherung. 
Den Nachlaß de 
betr. 
Geschehen zi z éuUu“d am 190 
(am Eintausend neunhundert und. ) 
Vor dem Großh. badischen Notariat als Nachlaßgericht. 
Gegenwärtig: der Großh. Notar in 
und als Urkundsperson der 
Auf die vorgeheftete Sterbfallsanzeige haben die oben Bezeichneten sich heute mittags um 
Uhr in die Wohnung de Verstorbenen begeben, um:) 
Sicherung der zur Erbschaft gehörenden beweglichen Sachen vorzunehmen. 
In dieser Wohnung sind außer den Obengenannten anwesend: 
Durch Vernehmung dieser Personen habe ich zunächst über die persönlichen und Familienverhältnisse 
sowie über die Vermögensverhältnisse de Erblasser das Folgende ermittelt. 
) Hier ist einzusetzen: 
In Fällen des § 46 R.P G. „die beim Vorh andensein minderjähriger (entmündigter, unter vorläufige Vormund- 
schaft gestellter, abwesender) Erben gebotene". 
In Fällen des § 1960 B. G B.: „da der Erbe unbekannt ist (oder: da der Erbe die 
Erbschaft noch nicht angenommen hat“", oder: „da ungewiß ist. ob der Erbe die Erb- 
schaft angenommen hat“) die (im Fall gestellten Antrags: „von de: 
beanlragte und nach den Umständen, insbesondere wegen der #eschaffenhen der Nochlawsachen, gebotene“. 
Formular 11 
zu Rechtspolizeiordnung § 163. 
Notarielle Ermittelung. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1906. 19 
*#
	        
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