143 Form. 11. Ermittelung und Sicherung durch den Notar.
Amtsgerichtsbezirk
Notariat (Nachlaßgericht) Gemeinde
Not. RPTO.. Ermittelung und Sicherung.
Den Nachlaß de
betr.
Geschehen zi z éuUu“d am 190
(am Eintausend neunhundert und. )
Vor dem Großh. badischen Notariat als Nachlaßgericht.
Gegenwärtig: der Großh. Notar in
und als Urkundsperson der
Auf die vorgeheftete Sterbfallsanzeige haben die oben Bezeichneten sich heute mittags um
Uhr in die Wohnung de Verstorbenen begeben, um:)
Sicherung der zur Erbschaft gehörenden beweglichen Sachen vorzunehmen.
In dieser Wohnung sind außer den Obengenannten anwesend:
Durch Vernehmung dieser Personen habe ich zunächst über die persönlichen und Familienverhältnisse
sowie über die Vermögensverhältnisse de Erblasser das Folgende ermittelt.
) Hier ist einzusetzen:
In Fällen des § 46 R.P G. „die beim Vorh andensein minderjähriger (entmündigter, unter vorläufige Vormund-
schaft gestellter, abwesender) Erben gebotene".
In Fällen des § 1960 B. G B.: „da der Erbe unbekannt ist (oder: da der Erbe die
Erbschaft noch nicht angenommen hat“", oder: „da ungewiß ist. ob der Erbe die Erb-
schaft angenommen hat“) die (im Fall gestellten Antrags: „von de:
beanlragte und nach den Umständen, insbesondere wegen der #eschaffenhen der Nochlawsachen, gebotene“.
Formular 11
zu Rechtspolizeiordnung § 163.
Notarielle Ermittelung.
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1906. 19
*#