Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

176 XVI. 
Verordnung. 
(Vom 23. April 1907.) 
Den Transport von Leichen betreffend. 
In 87 unserer Verordnung vom 1. Februar 1888, den Transport von Leichen betreffend 
(Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 49), werden die Worte „Scharlach“, „Diphtherie“ und 
„Gelbfieber“ gestrichen. 
Karlsruhe, den 23. April 1907. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
von Bodman. « 
Wintermantel. 
Bekanntmachung. 
(Vom 26. April 1907.) 
Ausstellung von Heimatscheinen betreffend. 
Der Bundesrat hat zur Ausführung des § 21 des Gesetzes über die Erwerbung und 
den Verlust der Bundes= und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 unterm 24. Jannar d. J. 
unter Abänderung der Ziffer 1 seines Beschlusses vom 20. Januar 1881 beschlossen: 
a. es sind die Heimatscheine nach dem nachstehend abgedruckten abgeänderten Formular 
auszustellen; 
b. die zurzeit noch vorhandenen Formulare dürfen auch ferner unter der Voraussetzung 
verwendet werden, daß durch einen schriftlichen Vermerk auf die nötige Unterschrift 
und die Stelle, wo sie anzubringen ist, hingewiesen wird. 
Das abgeänderte Formular tritt an die Stelle von Formular 1 zur landeshberrlichen 
Verordnung vom 25. Oktober 1896, die Erteilung von Staatsangehörigkeitsurkunden und 
Reisepapieren betreffend (Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 361). 
Karlsruhe, den 26. April 1907. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
von Bodman. # 
Wintermantel.
	        
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