Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

326 XXVI. 
Muster 1. 
Zivilversorgungsschein.) 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil u. s. w.) ist gegenwärtiger Zivil- 
versorgungsschein vach einer aktiven Militärdienstzeit von 
Jahren Monaten 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten 
und den Kommunalbehörden u. s. w. des Bundes staats, 
dessen Staatsangehörigkeit er seit zwei Jahren besitzt, 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Juhaber bezieht eine Militärrente von A. monatlich. 
N. N., den * 19 
(Stempel.) (Behörde, die über den Anspruch auf den 
Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Aller: Jahre. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrist des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
*) Für Form und Farbe der Zivilversorgungsscheine sind die Bestimmungen der Fußnote zu Anlage 4 der Anstellungs- 
grundsätze maßgebend.
	        
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