XXVII. 377
Jubetriebsetzung des Kessels.
5. Vor dem Anheizen des Kessels ist gewissenhaft zu untersuchen, ob der
Kessel bis zur vorgeschriebenen Höhe mit Wasser gefüllt und der Rauchschieber geöffnet ist.
Die Wasserstandszeiger sind vor dem Anheizen und während desselben zu prüfen, das Mano-
meter ist ständig zu beobachten.
6. Das Anheizen hat langsam und so frühzeitig zu erfolgen, daß bei Beginn der
Arbeitszeit die vorgeschriebene Dampfspannung vorhanden ist.
Betrieb.
7 Hähne, Schieber und Ventile sind stets langsam und vorsichtig zu öffnen
und zu schließen.
8. Der Wasserstand im Kessel ist möglichst gleichmäßig zu halten. Das
Wasser darf niemals unter die Marke des festgesetzten niedrigsten Standes sinken.
9. Die Wasserstandszeiger sind unter Benützung aller Hähne oder Ventile täglich
mehrmals zu prüfen, Unregelmäßigkeiten, insbesondere Verstopfungen sind sofort zu beseitigen.
10 Die Speisevorrichtungen sind täglich sämtlich zu benützen und stets in
brauchbarem Zustande zu erhalten.
11. Das Manometer ist täglich mindestens einmal auf seine Gangbarkeit, insbesondere
auch darauf zu prüfen, ob sein Zeiger schnell auf den Nullpunkt sinkt und beim Wieder-
öffnen auf den früheren Standpunkt zurückkehrt.
12. Der Dampfdruck darf die festgesetzte, am Manometer durch eine Marke
bezeichnete höchste Spannung nicht überschreiten.
13. Die Sicherheitsventile sind täglich mindestens einmal durch vorsichtiges
Anheben zu lüsten. Jede Anderung der Belastung der Sicherheitsventile sowie das
Festkeilen derselben ist strengstens untersagt.
14. Der Behandlung des Feuers ist vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden, die Ver-
meidung von Rauch mit allen Mitteln anzustreben. Vor dem Offnen der Feuertüre ist
der Rauchschieber teilweise zu schließen. Die Rostfläche ist stets gleichmäßig und nicht zu hoch
mit gehörig zerkleinertem Brennmaterial bedeckt zu halten, das Brennmaterial möglichst oft
aufzugeben. Hat ein Kessel zwei Feuerungen, so sind diese abwechselnd und in regelmäßigen
Zwischenräumen zu bedienen.
15. Vor längerem Stillstand ist das Feuer zu dämpfen, der Kessel aufzuspeisen und
der Zug zu vermindern.
16. Beim Schichtwechsel darf der abtretende Heizer sich erst dann entfernen, wenn der
antretende Heizer alles in ordnungsmäßigem Zustande übernommen hat.
17. Wenn das Wasser im Kessel aus irgend welchen Ursachen so tief gesunken
ist, daß sein Stand am Wasserstandsglase nicht mehr erkannt werden kann oder wenn sich
starke Undichtigkeiten, ein Erglühen von Kesselteilen, Formänderungen (Beulen,
Risse) am Kessel zeigen, so darf