Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

468 XXXIII. 
Bekanntmachung. 
(Vom 2. Oktober 1907.) 
Das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich-Ungarn betreftend. 
Wir bringen nachstehende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. September d. J. 
zur öffentlichen Kenntnis. 
Karlsruhe, den 2. Oktober 1907. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
J. A.: 
Weingärtner. 
Dr. Stromeyer. 
Bekanntmachung. 
Mit Rücksicht auf die innere, administrative Einteilung in den im österreichischen Reichs- 
rate vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen I und II 
zum Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 
25. Januar 1905 (Reichsgesetzblatt 1906 Seite 287) aufgeführten Sperrgebiete, wie folgt, 
berichtigt: 
Anlage I. 
1. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich. 
Statt „Unter-Gänserndorf“ zu setzen: „Gänserndorf“. 
2. X. Erstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Preßnitz“. 
3. XlII. Viertes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Nachod“". 
4. XV. Sechstes Sperrgebiet in Böhmen. 
Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Kamenitz a. d. Linde". 
XXV. Viertes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: „Bezirkshauptmannschaft Zborow“. 
SL 
Anlage II. 
a. In Österreich. 
6. I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich. 
Statt „Untergänserndorf“ zu setzen: „Gänserndorf". 
7. Xl. Drittes Sperrgebiet in Steiermark. 
Statt „Feistritz“ zu setzen: „Leibnitz“.
	        
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