Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

532 XXXV. 
(Vorderseile.) Beilage 12 
(zu § 33 E. L. K. Et. V). 
Evangelisch protestantische Landeskirche im 
Großherzogtum Baden. 
(Rückseite.) 
  
  
  
Stenerdistrikt: Eppingen. Register O. Z. 6. 
Zahlung. 
Jorderungszettel über TLandeskirchenstener Am 12. Juli 1912 2 % 25 „ 
nach Maßgabe des staatlichen Gesetzes vom 20. November 1906 mit Worten Zwei Mark 25 „ 
tün · 1912 
für das Jahr 1912. wofür bescheinigt der Kirchensteuererheber: 
Herr Berger, Karl, Landwirt (Unterschrift.) 
von hier 
schuldet: 
— Von 
Stener- rt .- 
Steuergattung. anschlag. aion Schuldigkeit. 
werden 
erhoben. 
44 5 . A 
Vermögenssteuer2 500 1 25 
l 
Einkommenstener 400 25 1 —— 
l ! 
Steuerzugang.... — — — —, 
Steuernachtrag — — — — 
Summe 2 " 25 
  
  
  
  
  
Die angegebenen Steueranschläge und Stenerbeträge stimmen 
mit dem Erhebungsregister überein, was mit dem Anfügen beurkundet 
wird, daß dem Pflichligen die Einsicht des ihn betreffenden Inhalts 
des Registers gestattet ist. 
Die Schuldigkeit ist in ihrem ganzen Betrage innerhalb 21 Tagen 
nach erfolgler Anforderung kostenfrei an den Erheber zu bezahlen. 
Eppingen, den 28. Mai 1912. 
Der Kirchensteuererheber: 
(Unterschrist.)
	        
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