33.
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XXXV.
Ul. Anforderung.
Zustellung von Forderungszetteln. Allgemeine Zahlungs- 88
aufforderung. 38.
39.
IV. Zwangsweise Beitreibung. Z
Mahnung. Zwangsvollstreckung. *
41.
C. Gemeinsamer Einzug von Orts= und
Landeskirchensteuer.
I. Gemcinschaftlicher Erheber. 4.
Gemeinsamkeit des Verfahrens im allgemeinen, Beste lung,
Bestätigung und Verpflichtung des gemeinschaftlichen
Erhebers. 43.—
übertragung des Ortskirchensteuereinzugs in der Regel
an den vorhandenen Erheber der Landeskirchensteuer.
Ausnahmebestimmungen
537
D. übernahme von Landeskirchensteuer auf das
Einkommen von örtlichen Kirchenvermögen.
Gegenstand und Wirksamkeit des Übernahmebeschlusses.
Benachrichtigung der Steuerkommissäre und Berechnung.
der Steuerschuldigkeiten durch diese.
Einzug der Stenerschuldigkeiten.
Verfahren bei teilweiser Übernahme.
k. Schlußbestimmungen.
I. Aufsicht.
Vorbehalt weiterer Vollzugsvorschriften. Aufsichtsführung
und Rechtsvertretung durch den Oberkirchenrat. Rech-
nungsabhör.
Vorlage der Hauptrechnungsauszüge und der Rechnungen
an das Kultusministerium.
II. Gebühren für die Tätigkeit der Steuerkommissäre.
. 4. Kosten der Stenerfestsetzung.
II. Verfahren im einzelnen. iu. Wirlsamleit.
Fälligkeit und Anforderung. Zwangsweise Beitreibung. 45. Wirksamkeit im allgemeinen.
Erhebungskosten. 46. Ubergangsbestimmungen.
Beilagen.
Liste zur Bekenntnisermittelung. 8. Jahreszugangsverzeichnis.
Auszug aus der Liste zur Bekenntnisermittelung. 9. Zusammenstellung der Zugänge, Nachträge und Abgänge.
Erhebungsregister über die laufende Landeskirchensteuer. 10.
Darstellung der Steueranschläge und Steuerbetreffnisse. "% 11.
Hauptsteuerregister. 12
Zusammenstellung der laufenden Landeskirchensteu er. 13.
Monatszugangsverzeichnis.
Nachtragsverzeichnis.
Abgangeverzeichnis.
Forderungszettel über Landeskirchensteuer.
Gemeinschaftlicher Forderungszettel über Landes= und
Ortslirchensteuer.
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe.