Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

XXXVIII. 
Allgemeine Katholische Kirchensteuerkasse. 
Stenerdistrikt: 
Erhebungsstelle: 
Forderungszettel über allgemeine Kirchensteuer 
nach Maßgabe des Gesetzes vom 20. November 1906 
für 1910. 
Register O. Z. 
Herr Hofer Wilhelm, Apotheker hier 
4. 
  
  
  
  
  
  
schuldet: 
— . 
I : 
Steuer= Steuer! ..·- 
Steuergattung. anschlag.so Schuldigkeit. 
*# * * 
Vermögenssteuer50 000o l! 85 — 
Einkommensteiier 00 117 50 
Steuerzugggng — — 
Steuernachtrag — — — 
1 Summe 202 50 
1 L 
i 
l 
  
  
1. Die Schuldigkeit ist in ihrem ganzen Betrag innerbalb 3 Wochen, 
vom Tag der Zustellung dieses Forderungszeitels an gerechnet, kosten- 
frei an den Erheber zu zahlen. 
2. Die angegebenen Steueranschläge und Steuerbeträge stimmen 
mit dem Erhebungsregister überein, was mit dem Antügen beurkundet 
wird, daß dem Pflichtigen die Einsicht des ihn betreffenden Inhalts 
des Registers gestattet ist. 
KK. , den 20. Mai 1910. 
Der Kirchenstenererheber: 
(Unterschrim.)
	        
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