Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

XXXIX. 637 
  
  
  
  
Muster VI. 
Gemeinde 
Jorderungzzettel 
über 
Gemeindeumlage für das Jahr 1908. 
Peter Fuchs von hier 
schuldet: 
. 3 4r*- W8 * 6 Von 100 * 
3. SteuerwertSteuerwertt inui: 
usge= Bezeichnung der Schuldigkeit. und Steuer- Steuer, huldg- U 
register3. anschlag. werden · 
erhoben. 
4. 5 4 8 
50 Umlage vom 
1. Steuerwert des Liegenschaftsvermögens 36 000 21 75 6.. 
2. » »Vetkiebsveundgens. 6000 21 12 60 
- „ Kapitalvermögernns 10 000 10 10 — 
4. Einkommensteueranschlag: 
u. vom Diensteinkommen der öffentlichen Diener 2c. - — — — 
b. von sonstigen Einkommenrquellen .. 500 126 6 30 
(Da die Einkommensteueranschläge mit dem 
Sechsfachen ihres Betrages umlagepflichtig, aber 
nur im einfachen Betrag in das Umlageregister auf- 
genommen sind, beträgt deren Umlagefuß das Sechs- 
fache des Umlagefußes Ziffer 1 und 2.) . 
S——dü. . . . ... 104 50 
  
  
  
  
  
  
Die angegebenen Steuerwerte und Steueranschläge wie die bezeichnete Schuldigkeit stimmen mit dem 
Einzugsregister überein, was mit dem Anfügen beurkundet wird, daß dem Umlagepflichtligen die Einsicht 
des ihn betreffenden Inhalks des Umlageregisters gestattet ist. 
Von der Schuldigkeit ist ein Viertel sofort fällig und innerhalb 11 Tagen, von dem Tag der Zu- 
stellung dieses Forderungszettels an gerechnet, zu entrichten; je ein weiteres Viertel wird auf 1. Juni 
1. September und 1. November sällig. 
den 1. März 1908. 
Der Gemeinderechner: 
J. Maier. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1907 96
	        
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