102 XIV.
Vordruck a Nr. 91. Formular I.
Strafverfügung.
D Angezeigte
—
. Vor= und Zuname:
Stand:
. Wohnort:
Bezeichnung der bahnpolizeilichen
Übertretung: ist beschuldigt, doß. am
sie
J
8
-
.Kurze Angabe der Beweismittel: (Zeugen:)
—
S
;. Anwendbare strafgesetzliche Bestimmung: Auf Grund des § 157 des Polizeistrafgesetzbuchs
und der 88 82 der Eisenbahn-Bau= und
Betriebsordnung wird gegen " eine Geldstrafe von
festgesetzt.
Auch hat st die Kosten zu tragen.
D Beschuldigte kann gegen diese Strafverfügung binnen einer Woche nach Zustellung
oder Eröffnung derselben bei der unterzeichneten Bahndienststelle oder beim Amtsgericht auf
gerichtliche Entscheidung antragen oder binnen der gleichen Frist bei der unterzeichneten Bahn-
dienststelle Beschwerde an die Großherzogliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen einlegen.
Die Ergreifung des einen Rechtsmittels hat den Verlust des andern zur Folge.
(Bemerkung: Die Strafe kann an die Stationskasie in bezahlt werden. Wenn
die Zahlung innerhalb acht Tagen nach Eintritt der Rechtskrast der Strafverfügung nicht erfolgt,
wird ohne weitere Mahnung von Seiten der Bahndienststelle die Belreibung herbeigeführt.)
, den ten 19
Großherzogliches
Eröffnet de am ten 19
zugestellt
Druck und Berlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe.