Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

XVII. 193 
Großh.. .. . . . . . . ... den 19 
  
Anlagen. 
Den Aufwand an Versendungskosten 
im Monat .. 19 betr. 
Gemäß §§ 10 bis 13 Gerichtskostenordnung übersende 
1. die Rechnung des Kaiserl. Postamts hier über L H 
worunter inbegriffen sind: 
a. reines Porto % 
b. Postnachnahme .. Jk H 
2. die Rechnung des Kaiserl. Telegraphenamts hier 
über gestundete Telegraphengebühren mit elb H 
3. die Rechnung des Kaiserl. Telegraphenamts hier 
über gestundete Ferngesprächsgebühren mit 56 
nebst den Bescheinigungen über Benützung des 
Fernsprechnetzes, 
4. die Rechnung der Bahnbehörde hier über die ge- 
stundeten Expreßgutgebühren mit —. 
zusammen *4 
(mit Worten: ... ) 
  
mit dem Ersuchen um gefällige Auszahlung — auf Rechnung der Landeshauptkasse 
An 
Großh. 
  
Formular 5 (zu Gerichtskostenordnung § 15). 
Gesetzes und Verordnungsblatt 1909. 29
	        
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