Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

  
  
218 XVII. 
. 2. 3. 4. 
Monat Erwachsene Kosten 
und Juländischer Vollzug des Schubes. im im 
Tag. Einzelnen. Ganzen.“ 
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November. üb rtrag 
ertrag .. 
19. 5. Von Durlach bis Neuenbürg und zwar: 
  
  
Bis Wilferdingen mit der Eisenbahn, von da bis Neuenbürg 
mittels einer Fuhre, da solche von dem Großherzoglichen Bezirks- 
arzt für notwendig erklärt wird. 
Schubführer: Josef Mack, Gendarm von Durlach. 
Auslagen desselben: 
Eisenbahn bis Wilferdingen 4 
Von da Fuhre bis Neuenbürg nach der amtsgerichtlichen Anord- 
nung, laut beiliegender Quittung 
Begleitungsgebühr: über 7 Stunden abwesend 
zusammen 
Die Ablieferung des obengenannten Schüblings und des Schub- 
befehls bescheinigt: 
Neuenbürg, den 19. November 19 
Königl. Württembergisches Amtsgericht. 
(Unterschrift.) 
Nach der Rückkunft des Schubbegleiters wurde demselben von 
dem Amtsgericht Durlach obiger Betrag angewiesen mit 
(Unterschrift des Schubbegleiters.) 
Beschluß. 
Diese Schubkostennachweisung wird dem Großherzoglichen Amts- 
gericht Kehl gegen Bescheinigung mitgeteilt, um wegen des 
Kostenersatzes das Nötige zu veranlassen. 
Durlach, den 20. November 19. 
Großh. Amtsgericht. 
(Unterschrift.) 
Zu den oben nachgewiesenen Kosten it: 
kommt noch für die Strecke des benutzten Gefangenenwagens von 
Achern bis Durlach der Betrag für . . . .. Kilometer — 
ls-—.......·............. 
Somit Gesamtsetrag der dem Inland erwachfenen Kosten 
Kehl, den 19 
Großh Amtsgericht. 
(Unterschrift) 
  
 
	        
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