XIX. 329
Anlage A.
(Zuls 21.)
Verhandlung
über die Leistung des Beamteneides ducttgggg . ...
Verhandlt am 19
Vor dem Großherzoglihen
ist der Obengenannte heute zur Leistung des Beamteneides erschienen.
Er wurde auf die Wichtigkeit und Bedeutung des Beamteneides hingewiesen, insbesondere
darauf, daß er sich durch den Eid verpflichte, sein Amt und alle Amter, die ihm späterhin
übertragen werden, mit Beobachtung der Verfassung, Gesetze, Verordnungen und Dienst-
vorschriften gewissenhaft zu führen, auch durch sein Verhalten in und außer dem Dienst der
Achtung und des Vertrauens, die sein Beruf erfordert, sich stets würdig zu erweisen. Nachdem
sodann dem Erschienenen die Eidesformel vorgelesen war und er erklärt hatte, den Inhalt des
von ihm zu leistenden Eides verstanden zu haben, leistete er den Eid in der vorgeschriebenen
Weise, indem er die linke Hand auf das Herz legte, die rechte gen Himmel emporhob und
die ihm vorgesprochenen Worte der nachstehenden Eidesformel laut wiederholte:
„Ich schwöre Treue dem Großherzog und der Verfassung, Gehorsam dem Gesetze,
des Fürsten wie des Vaterlandes Wohl nach Kräften zu befördern und überhaupt alle
Pflichten des mir übertragenen Amtes gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
(Name und Amtseigenschaft des Beamten, der die Beeidigung vorgenommen hal.)
Bemerkung. Bei der Beeidigung von Nichtbadenern, die durch die Verleihung der Beamten-
eigenschaft die badische Staatsangehörigkeit nicht erworben haben, ist die in § 18 Absatz 2 der Verordnung
enthaltene Eidesformel anzuwenden; bei der Verpflichtung von Mennoniten ist nach §& 1 des Gesetzes vom
5. Juni 1860 (Regierungsblatt Seite 215) eine besondere Bekräftigungsformel maßgebend, nämlich:
„Mit diesem Handschlage versichere ich nach Gottes Wort in dem Evangelium Matthäus
Kapitel 5, Vers 33 bis 37, daß ich Treue dem Großherzog und der Verfassung, Gehorsam dem
Gesetze beweisen, des Fürsten wie des Vaterlandes Wohl nach Kräften befördern und überhaupt
alle Pflichten des mir übertragenen Amtes gewissenhaft erfüllen werde. Dies versichere ich nach
Gottes Wort in dem Evangelium Matthäus Kapitel 5, Vers 33 bis 37.“
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