Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

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4b 
eines Dampfschiffes, welches In der Minute mindesteus 
außerhalb eines Hafens ge- einmal mit der Glocke zu 
ankert ist s lauten 
G 12, ziffer 183. 
s 
1 
Nebelsignal *. 
der Motor= oder Segelschiffe, Zwei kurze rasch aufeinander- l 
der Güterschleppschiffe u. Tra- folgende Tönemit der Dampf- 
jekttühne, welche außerhalb pfeife, Luftpfeife, Sirene oder 
eines Hafens geankert sind mit dem Nebelhorn min- 
(§ 12, Ziffer 19). bestens einmal in der 
Minnte. 
  
Z Erkennungssignal 
der Dampfschiffe, die nicht 
schleppen, auf Kursfahrten! 
mit geraden Kursnummern) 
00 
Zwei kurze, rasch aufeinander- 
folgende Pfiffe, dreimal 
in der Minnte. 
. (§8 12, Ziffer le). 1 
6 Desgleichen 00.“ 
mit ungeraden Kurs- Dreikurze, rasch aufeinander- 
nummern“) folgende Pfiffe, dreimal 
(§ 12, Ziffer 12). 1! in der Minnte. 
*) Es haben gerade Nummern die Fahrten: 
1. Bregenz— Konstanz direkt. 
2. Bregenz— Lindau—Friedrichshafen Meersburg —Koustanz. 
Konstanz Romanshorn— Rorschach—Bregenz. 
Ludwigshafen—Mrersburg Konstanz. 
# 2 
**) Es haben ungerade Nummern die Fahrten: 
1. Konstanz—Bregenz direkt. 
2. Konstanz.-Meersburg Friedrichshafen -Lindau—Bregenz. 
3. Bregenz—Norschach — Romanshorn—Konstanz. 
1 . -»·.-. 
5 
Vonlsia 
NonKtanz 
XXXVIII. 
7½ Name und Bedeutung # Art und Weise s Beantwortung 
sss des Signals der Signalisierung des Signals 
Za Uebelsignal 1 ————— 
  
Ist von jedem Schiff mit 
seinem Erkennungssignal 
zu beantworten. 
  
Alle übrigen Fahrten vom schweizerischen und österreichischen nach dem gegenüberliegenden deuischen Ufer. 
. Alle übrigen Fahrten vom deutschen nach dem gegenüberliegenden schweizerischen und österreichischen Ufer.
	        
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