Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

554 XXXIX. 
Ist die Prüfung hiernach bestanden, so bestimmt die Prüfungskommission, ob die Gesamt- 
leistungen als „genügend“, „gut“ oder „vorzüglich“ zu bezeichnen sind. Diese Prädikate sollen 
den Durchschnitt der Leistungen in den Haus- und Klausurarbeiten und in der mündlichen 
Prüfung darstellen. Dabei sind zunächst die Hauptfächer, in zweiter Linie aber auch die 
Nebenfächer und die allgemeine Prüfung in Betracht zu ziehen. 
III. 
§ 32 Ziffer 1 (Prüfungsgebühren) erhält folgende Fassung: 
Die Prüfungsgebühren betragen für eine vollständige Prüfung sechzig Mark, für eine 
Erweiterungsprüfung dreißig Mark. 
Karlsruhe, den 21. Dezember 1909. 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
von Dusch. Kiefer. 
Bekanntmachung. 
(Vom 22. Dezember 1909) 
Die Bildung der Standesamtsbezirke im Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe betreffend. 
Mit Wirkung vom 1. Januar 1910 an wird die Stadtgemeinde Karlsruhe in vier 
Standesamtsbezirke geteilt, von denen der erste unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk 
Karlsruhe“" die früheren Gemarkungen Karlsruhe, Mühlburg, Beiertheim und Rintheim sowie 
die abgesonderte Gemarkung Hardtwald, der zweite unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk 
Karlsruhe-Rüppurr“ die frühere Gemarkung Rüppurr, der dritte unter der Bezeichnung 
„Standesamtsbezirk Karlsruhe-Grünwinkel“ die frühere Gemarkung Grünwinkel und der vierte 
unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk Karlsruhe-Daxlanden“ die bisherige Gemarkung 
Daxlanden umfaßt. 
Karlsruhe, den 22. Dezember 1909. 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
In Vertretung: 
Hübsch. 
Simon. 
Bekanntmachung. 
(Vom 28. Dezember 1909.) 
Die Bildung der Standesamtsbezirke im Amtsgerichtsbezirk Mannheim betreffend. 
Mit Wirkung vom 1. Januar 1910 an wird die Stadtgemeinde Mannheim in vier 
Standesamtsbezirke geteilt, von denen der erste unter der Bezeichuung „Standesamtsbezirk 
Mannheim“ die frühere Gemarkung Mannheim und den links vom Neckar gelegenen Teil 
der bisherigen Gemarkung Feudenheim, der zweite unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk
	        
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