Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

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S 
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XVII. 195 
Der Kessel ist mit einer versehen, mittels de en er von der 
Dampfleitung abgesperrt werden kann. Er ist ferner mit eine. 
versehen, mittels d en er entleert werden kann. 
5. Außer Wasserstandsglase , welche mit der vorgeschriebenen Marke für 
den festgesetzten niedrigsten Wasserstand versehen „befinde sich am Kessel 
Der Kessel hat Sicherheitsventil de en Belastung einer Dampfspannung 
von Atmosphären Überdruck entspr 
Die Bauart, Abmessung und Belastung de Sicherheitsventil sind aus nach- 
stehendem ersichtlich: 
Der Kessel ist mit Manometer versehen, an 
welch die festgesetzte höchste Dampfspannung durch eine Marke bezeichnet ist. 
Der Kessel ist mit einer Einrichtung zur Anbringung des Kontrollmanometers versehen. 
Die Anlage entspricht den allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die An- 
legung von Dampfkesseln vom 17. Dezember 1908 und der 
Genehmigungsurkunde mit Zubehör. 
Ihrer Inbetriebsetzung steht ein Bedenken nicht entgegen. 
(Ort und Datum). 
Umerschrift.)
	        
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