494 XXXIII.
jedoch werden die Kosten, welche durch Vernehmung von Sachverständigen entstehen, berechnet,
wenn die Vernehmung mehr als einen Termin erfordert.
4. Ersuchen um Vernehmung von Zengen oder Sachverständigen in bürgerlichen Sachen
werden in Serbien regelmäßig von Hinterlegung der Zeugen= und Sachverständigengebühren
abhängig gemacht. Es ist daher vor Einreichung des Ersuchschreibens ein angemessener Kosten-
vorschuß zu erfordern; in dem Begleitbericht ist anzuzeigen, ob der Vorschuß eingegangen ist.
Im übrigen erfolgt die Rechtshilfe in bürgerlichen Sachen kostenfrei.
8 49.
Spanien. 1. Die Rechtshilfe in Strafsachen regelt sich nach dem Auslieferungsvertrage zwischen dem
Reiche und Spanien vom 2. Mai 1878 (Reichsgesetzblatt Seite 213), Artikel 13 bis 15.
Wegen der Ersuchen um Zengenvernehmung vergleiche § 23 Absatz 1.
2. Wegen der Rechtshilfe in bürgerlichen Sachen vergleiche § 9 III Absatz 1, 2; § 19
Absatz 1; § 20 Absatz 1 Satz 1. In dem Schreiben an die deutschen Konsuln ist die
Staatsangehörigkeit der Person, der zugestellt oder mit der verhandelt werden soll, anzugeben,
auch ist die Adresse dieser Person genau — in größeren Städten tunlichst nach Stadtteil,
Straße und Hausnummer — zu bezeichnen. Bei Ladungen (vergleiche § 7 II Absatz 2) sind
die Termine mit einer Frist von mindestens 3 Monaten anzuberaumen.
8 50.
Urugnay. 1. Die Rechtshilfe in Strafsachen regelt sich nach dem Auslieferungsvertrage zwischen dem
Reiche und Uruguay vom 12. Februar 1880 (Reichsgesetzblatt 1883 Seite 287), Artikel 13
bis 15. Wenngleich danach die Ersuchschreiben auf konsularischem Wege der fremden Regierung
mitgeteilt werden können, so haben sich doch die Justizbehörden zur Beförderung der Ersuch-
schreiben stets der Vermittelung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der aus-
wärtigen Angelegenheiten (vergleiche § 20) zu bedienen.
2. Sollen Ersuchen in bürgerlichen Sachen durch uruguaysche Justizbehörden erledigt werden,
so bedürfen sie der Beglaubigung durch den urugnayschen Konsul.
3. Bei der Erledigung von Ersuchen in bürgerlichen Sachen durch uruguaysche Justiz-
behörden entstehen erhebliche Kosten; hierauf ist bei Bemessung des Kostenvorschusses Rücksicht
zu nehmen.
51.
Venezuela Für Rechtshilfe berechnen die venezolanischen Justizbehörden Gebühren und Auslagen.
52.
Vereinigte 1. Wegen der Ersuchen um Zustellungen vergleiche § 71 Absatz le.
Staaten von
Amerika 2. Ersuchen um Vernehmungen oder um Abnahme von Eiden sind, wenn nicht ein Konsul
um Gewährung der Rechtshilfe ersucht werden kann (vergleiche § 17), in die Form einer
commission zu kleiden. Diese ist unter Offenlassung der Adresse mit dem Ersuchen um Ver-
mittelung an den Konsul zu übersenden, in dessen Bezirk die Person, welche vernommen