Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

494 XXXIII. 
jedoch werden die Kosten, welche durch Vernehmung von Sachverständigen entstehen, berechnet, 
wenn die Vernehmung mehr als einen Termin erfordert. 
4. Ersuchen um Vernehmung von Zengen oder Sachverständigen in bürgerlichen Sachen 
werden in Serbien regelmäßig von Hinterlegung der Zeugen= und Sachverständigengebühren 
abhängig gemacht. Es ist daher vor Einreichung des Ersuchschreibens ein angemessener Kosten- 
vorschuß zu erfordern; in dem Begleitbericht ist anzuzeigen, ob der Vorschuß eingegangen ist. 
Im übrigen erfolgt die Rechtshilfe in bürgerlichen Sachen kostenfrei. 
8 49. 
Spanien. 1. Die Rechtshilfe in Strafsachen regelt sich nach dem Auslieferungsvertrage zwischen dem 
Reiche und Spanien vom 2. Mai 1878 (Reichsgesetzblatt Seite 213), Artikel 13 bis 15. 
Wegen der Ersuchen um Zengenvernehmung vergleiche § 23 Absatz 1. 
2. Wegen der Rechtshilfe in bürgerlichen Sachen vergleiche § 9 III Absatz 1, 2; § 19 
Absatz 1; § 20 Absatz 1 Satz 1. In dem Schreiben an die deutschen Konsuln ist die 
Staatsangehörigkeit der Person, der zugestellt oder mit der verhandelt werden soll, anzugeben, 
auch ist die Adresse dieser Person genau — in größeren Städten tunlichst nach Stadtteil, 
Straße und Hausnummer — zu bezeichnen. Bei Ladungen (vergleiche § 7 II Absatz 2) sind 
die Termine mit einer Frist von mindestens 3 Monaten anzuberaumen. 
8 50. 
Urugnay. 1. Die Rechtshilfe in Strafsachen regelt sich nach dem Auslieferungsvertrage zwischen dem 
Reiche und Uruguay vom 12. Februar 1880 (Reichsgesetzblatt 1883 Seite 287), Artikel 13 
bis 15. Wenngleich danach die Ersuchschreiben auf konsularischem Wege der fremden Regierung 
mitgeteilt werden können, so haben sich doch die Justizbehörden zur Beförderung der Ersuch- 
schreiben stets der Vermittelung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der aus- 
wärtigen Angelegenheiten (vergleiche § 20) zu bedienen. 
2. Sollen Ersuchen in bürgerlichen Sachen durch uruguaysche Justizbehörden erledigt werden, 
so bedürfen sie der Beglaubigung durch den urugnayschen Konsul. 
3. Bei der Erledigung von Ersuchen in bürgerlichen Sachen durch uruguaysche Justiz- 
behörden entstehen erhebliche Kosten; hierauf ist bei Bemessung des Kostenvorschusses Rücksicht 
zu nehmen. 
51. 
Venezuela Für Rechtshilfe berechnen die venezolanischen Justizbehörden Gebühren und Auslagen. 
52. 
Vereinigte 1. Wegen der Ersuchen um Zustellungen vergleiche § 71 Absatz le. 
Staaten von 
Amerika 2. Ersuchen um Vernehmungen oder um Abnahme von Eiden sind, wenn nicht ein Konsul 
um Gewährung der Rechtshilfe ersucht werden kann (vergleiche § 17), in die Form einer 
commission zu kleiden. Diese ist unter Offenlassung der Adresse mit dem Ersuchen um Ver- 
mittelung an den Konsul zu übersenden, in dessen Bezirk die Person, welche vernommen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.