Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

Drucksache A. 
Volkszählung im Großherzogtum Baden vom 1. Dezember 1910. 
Gemeinde: 
Ort oder Mohnplatz: 
Haushaltungsliste Nr. 
Bezeichnung der Anstalt: 
Anstaltslisten genaue 
—.nie 
Straße: Haus-LTkr. 
Sählbezirk r.— 
  
  
  
VDerwalltung von Reich, 
pflichtet, 
dafür Sorge zu tragen, 
  
Die Ergebnisse der Polkszjählungen bilden eine wesentliche und unentbehrliche Grundlage für die 
Staat und Gemeinde, sowie für zahlreiche Jemeinnützige Sinrichlungen, und dienen nicht 
minder den Gwecken der Wissenschaft und des praktischen Lebens. 
wird von allen Beteilisten erwartet, daß sie die dafür erforderlichen Angaben genau und vollständig machen und 
überhaupt dessen Ausführung nach UNräften unterstützen. 
biese Haushaltungsliste am U. Dezember morgens Jewissenhaft auszufüllen und zur Rückgabe an den 
Gähler von 2Uittag ab bereit zu halten, und erforderlichenfalls — wenn uͤber Mittag niemand zu laause sein sollte 
daß die Ciste durch eine sonst im Hause wohnende Person dem Sähler übergeben wird 
Bei der Wichtligkeit des Zählungsgeschäfts 
Die Daushaltungsvorstände insbesondere sind ver- 
  
  
Anleitung zur Ausfüllung der Hauzshaltungsliste. 
I. Vertrilung der Gaushaltungslisten. 
1. ür jede Hausahalkung ist eine besondere aus- 
hallungslikr auszustellen. 
2. Unter Danslallung sind die zu einer lUohn- und 
Uanswirsschaftlichen Gemeinschaft vereinigten Personen zu 
verstehen Einer Haushaltung gleich zu achten und in be- 
sondere Haushaltung= elisten einzutragen sind die einzeln 
lebenden Hersonen, welche eine besondere Mohnung 
inn, haben und eigene Dauswirtschaft führen. Andere 
allänstehende Perionen, . B. Gimmermieter ohne 
eixne hauswirlschaft, Schlafgänger ufsw., werden in 
di: Liste derjenigen hausrhallung aufgenommen, bei welcher 
sii wohnen und welche für sie die NU#auswirtschaft führt, 
euch, wenn sie in dieser keine Derksstiaung empfangen. 
Die Haushaltungsvorstände werden sich vergewissern 
And dafür sorgen, daß keine der Hersonen, welche sich in 
den von ilbnen bennölen oder weiter vermieleten NRäum- 
lichkriten besinden. bei der Uählung übergangen wird. 
5. Die Gäste in Gasthäusern und Berbernen 
sind unter einer entsprechenden Uberschrift ent- 
weder in besonderen lauslaltungslisten oder mit der 
Haushaltung des Gastgebers zusammen, jedoch deutlich 
von dieser getrennt, zu verzeichnen. Die Gall= und 
Her berysirte werden darauf aufmerksam ge- 
macht. daß sie die bei ihnen vom 50 Movember auf 1 De- 
zember übernachtenden Gäste rechtzeitig um die erforder- 
liche Auskunft über ihre Hersonalien zu ersuchen und beim 
Eintrag ausdrürklich als Gäste kenntlich zu machen haheen. 
1. Die Insassen von Anstalten aller Art (Kaser- 
#non, Lazaretten. Arresthäusern, C##rden-niederlassungen. Er— 
ziehungs., Dersorgungs-, Armen-, Kranken,, Strafanstalten, 
Gefängnisson usw.) sind für sich in besonderen Hausbal- 
tungslisten zu verzeichnen. 
Das Anstaltspersonal (WMärter. Krankenpflegerinnen, 
Uöchinnen usw.# ist nicht bei den Anstalteinfassen, sondern 
entweder bei der laushaltung des Anstaltsvorslands, je doch 
dentlich von dieser getrennt, oder — bei größeren 
Anstalten für sich in einer besonderen Haushaltungsliste 
auszuführen insoweit sich aber unter demselben lHauskaltungen 
#oder einzelne Hersonen mit eigener laushaltung befinden. ist 
für diese je eine besondere Daushaltungsliste auszufüllen. 
5. Reicht eine lausballungsliste für eine Baushaltung 
oder Anstalt nicht ans, so sind die dazu gehörigen Her- 
sonen unter fortlanfender UAnmmer in zwei oder mehr 
Haushbaltungslisten oder Einlagen dazu einzutragen 
und ist auf der ersten Liste die Jall der zugelörigen Anteon 
zu vermerken. 
  
H. Husfüllung 
und Abholung der Baushalkungslisten. 
0. Die Danshaltungsliste wird am I. Pe#mber vor- 
mittans ausnefüllt. Die Richtigkeit und voll- 
ständigkeit der darin gemachten Angaben ist an der auf 
Seite 4 bezeichneten Stelle von dem Haushaltungsvorstand 
durch Unterschrift zu bescheinigen. 
Die Hbbzolung der Haushaltungslisten beginnt am 
l. Dezember mittags. 
7. Sur Erlangung von Uusnkunft bei Sweifeln über 
die Art der Eintragungen und bei nachtränlich entstellendem 
Bedarf an Hausbaltungslisten wende man sich an den 
Gähler oder an die Sählungskommission (RNathaus). 
PDersonen, die in die Baushaltungs- 
listen einzutragen sind. 
8. In das umstehende Derfeichnis sind alle Per- 
sonen uhur Kusnahmr einzutragen, die vom 50. No- 
vember auf den l. Dezember in der Wohnung des Haus- 
haltungsvorstands und den zugehörigen Näumlichkeiten 
ülernachtet haben, gleichviel, ob sie ständig oder vor- 
übergehend anwesend, Juländer oder Ausländer, Mlilitär- 
oder Jinilperse#iten 86 50 
zür eine Person, welche sich in der Nacht vom 50. No- 
vember auf den 1. Dezember in verschiedenen Woh— 
nungen aufgehalten hat. gilt als Nachtauartier die eigene 
Wolnung, oder, wenn sie nur in fremden Wohnungen 
war diejenige, in der sie sich zuletzt aufgehalten hat. 
Hersonen, die in der Zählungsnacht in keiner Wohnung 
übernachtet baben (5. B. solche, welche die Nacht bindurch 
auf Reisen waren, insbesondere auch Eisenbahn, und 
Dostbeamte, Arbeiter. Wächter usw., die in der Nacht 
außerhalb ihrer Wohnung beschäftigt waren), werden in die 
liaushaltungsliste derjenigen Zaushaltung eingetragen, bei 
weolcher sie am Dormittag des l. Dezember zuerst ankommen. 
Hersonen, die au VBord von Schiffen oder in den 
Wohnwagen von umherziehenden Schaustellern usw sich 
aufhalten, werden dort gezählt, wo sich diese Fahrzeuge 
am 1. Dezember morgens befinden. 
9. Für die Aufzeichnung der in der Nacht vom 50. No- 
vember auf den 1. Dezember 1010 Heborenen und Gestor: 
benen ist entscheirdend, ob sie die T-itternachtstunde erlebt 
haben. Mithin sind die unx Mitternacht Geborenen und 
die nach Nütternacht Gestorbenen einzutragen. 
Schuß siehe auf der letzten Seite!
	        
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