Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1910. (42)

XLIX. 775 
Beilage 4 
(zu § 20 E.L K.St V.). 
Evangelisch-protestantische Landeskirche im Großherzogtum Baden. 
Darstellung 
der 
bei der Landeskirchenstener für das Jahr 19 
im Steuerkommissärbezirk 
in Betracht kommenden Steueranschläge und Stenersätze 
mit 
Angabe der auf die einzelnen Steuerdistrikte entfallenden Stenerbetreffnisse. 
Für obiges Jahr sind zu erheben: 
Vermögenssteuer auf je 100 .é4 Steueranschlag 2 
Einkommensteuer auf je 1.X Steuersatz 
Bemerkungen. 
1. Für jeden Steuerdistrikt und jede besondere Abteilung eines solchen sind die Ergebnisse gesondert auf 
einer Linie anzugeben. 
2. Nach Aufführung der Steuerdistrikle einer politischen Gemeinde sind auf den nächstfolgenden Zeilen 
die Steuerdistrikte der etwa dieser zur Ausübung der polizeilichen Verwaltung zugewiesenen abgeson- 
derten Gemarkungen sosort aufzuführen. Die Steuerdistrikte, welche nicht den Namen der Haupt- 
gemarkung tragen, sind etwas einzurücken. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1910. 113
	        
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