Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1911. (43)

Nr. XXXIII. 353 
Gesetzes- und Verordnungs-Vlatt 
für das Großherzogtum Baden. 
Ausgegeben zu Karlsruhe, Donnerstag den 24. August 1911. 
Inhalt. 
Bekauntmachung und Verordnung: des Ministeriums des Innern: die Einfuhr von Schlachtvieh aus 
Osterreich-Ungarn betreffend; des Ministeriums der Finanzen: die clektrische Straßenbahn in Pforzheim betreffend. 
  
  
Bekanntmachung. 
(Vom 17. August 1911.) 
Die Einfuhr von Schlachtvieh aus Österreich-Ungarn betreffend. 
Die mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 1910 (Gesetzes= und Verordnungsblatt 
Seite 697) getroffene Verfügung wird auf das österreichische Sperrgebiet Nr. XIII sowie 
neuerdings auf die ungarischen Sperrgebiete Nr. 18, 23, 26, 53, 58, 60 und 66 ausgedehnt. 
Karlsruhe, den 17. August 1911. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
Der Ministerialdirektor: 
Weingärtner. # 
r!— Mittermaier. 
Verordnung. 
(Vom 18. August 1911.) 
Die elektrische Straßenbahn in Pforzheim betreffend. 
Zur Ordnung des Betriebes auf der elektrischen Straßenbahn in Pforzheim, für die 
unterm 12. Juni d. J. die Genehmigung erteilt worden ist, wird im Einverständnis mit 
Großherzoglichem Ministerium des Innern auf Grund des § 366 Ziffer 10 des Reichsstraf- 
gesetzbuches und des § 108 Ziffer 5 des Polizeistrafgesetzbuches mit Wirksamkeit vom Tage 
der Verkündung folgende 
Betriebsoröonung 
I. Zustand der Bahn und der Fahrzeuge. 
81. 
Die Bahn einschließlich der elektrischen Einrichtungen, die Motorwagen und die Anhänge— 
wagen müssen jederzeit in gutem und den Anforderungen des Betriebs entsprechendem Zustand 
Gesetzes- und Berordnungsblatt 1911. 61 
erlassen:
	        
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