Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

— AXIX — 
St. Blasien, den Bau einer normalspurigen Nebenbahn von Titisee über Schluchsee dahin 
Schiffahrt, die Ordnung des Dienstes der Bodenseedampfschiffart 
Schlachtvieh, die Einfuhr von solchem aus Osterreich-Unggr 11. 78. 91. 120. 
Schuldbuch, siehe Staatsschuldbuch. 
Schulen, höhere, die Verwendung von Geistlichen als Lehrer an solchen . 
— die Lehrpläne der Realgymnasien mit neusprachlichem Unterbau, der Oberrealschulen 
und Realschulen.. 
Schweiz, die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren dorther 95. 185. 210. 386. 387. 400. 440. 441. 
Seckenheim, Gemeinde, die Abtretung des Rheinaugebiets an die Stadtgemeinde Mannheim und 
von Mannheimer Gemarkungsteilen an die Gemeinde Seckenheen 
Seuchen, die Bekämpfung der Geflügelcholen 97. 
--— bit-Maul-undKlauenseuche....................... 
— das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich- 
Ungarn.. . 209. 
Seuchengesestz, Vollzug des Viehseuchengesetze: 139 (Verichtigung hierzu Seite 186.) 
Seuchenverluste, Feststellung und Erhebung der Beiträge der Tierbesitzer für die Entschädigungen 
bei solhen. 
Staatsbahnnetz, Vervollständigung desselben.. 205. 312. 313. 
Staats-Einnahmen und -Ausgaben, Anderung des Gesetzes über die Verwaltung derselben 
und den Staatsvoranschlag (Etatgeses) 
Staatseisenbahnen, die Dienstkleidungsordnung für die Beamten und Bediensteten derselben 
79 (Berichtigung hierzu Seite 95.) 
— die Ordnung des Dienstes derselben und der Bodenseedampfschiffahrt 
— dasOberversicherungsamtfurdteselbenunddteSalmen...... 
Staatshaushalt für 1908 und 1909 und für 1909 und 110 
Staatshaushaltsetat für de die Dahre 1912 und 1913, Feststellung desselen 
— — — — — Nachtrag hierzu 
Staatss w" uldbuch, Geseh über die Einrichtung eines solchen 
Vollzugsverordnung hierzu.. .... ... 
— Einführung desselben. 
Staatsvertrag zwischen Preußen einerseits und Bayern, Württemberg und Baden andererseits 
zur Regelung der Lotterieverhältnisseee 
— die Herstellung von Eisenbahnverbindungen von Weisenbach über Schönmünzach nach 
Klosterreichenbach und von Bretten über Knittlingen und Derdingen nach Kürnbach 
— den Zusatz-Staatsvertrag zwischen Baden und Hessen, betreffend Abänderung 
des Staatsvertrags vom 13. November 1885 über den Bau und Betrieb einer 
Nebenbahn von Mannheim über Käfertal und Viernheim nach Weinheim 
Staatsvoranschlag und Verwaltung der Staatseinnahmen und -Ausgaben, Anderung des 
Gesetzes hierüber (Etatgesesssssszszszs 
Seite 
313 
467 
83 
— 
33 
235 
455 
392 
389 
97 
194 
205
	        
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