Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

348 XXXVIII. 
den alten Karten nachgewiesenen Beiträge und zwar geordnet nach den Gehaltsklassen des § 172 
oder im Falle des § 177 die einzelnen Beiträge einzutragen, damit die Reichsversicherungs- 
anstalt ihr Konto mit den Angaben des Versicherten vergleichen und etwaige Unstimmigkeiten 
aufklären kann. 
Beispiel: 
Es sind bisher Beiträge nachgewiesen 
  
das Stück zu in den früheren Karten] in der letzten Karte Zusammen 
a 
I sHZAIUHJHDZahIIJOHDE 
4 Zahl 46 
  
3 
l . 
172I80—j— 
l 
4 80 36 z6 172 80 
6 80 20 136□. — — 20 136 
9 60 30 288 — 30 288 — 40 576 — 
13 20 — — — 8 237 60 18 237 60 
zu 8 , 10 160 — — — — 10 160 — 
6/ 
  
  
  
  
  
1 144 1282 40 
1 
Die drei letzten Fragen auf der Vorderseite der Aufnahmekarte sind nur mit ja oder 
nein zu beantworten. 
Auf der Rückseite der Aufnahmekarte ist ein etwaiger Antrag auf Grund des § 390 auf 
Befreiung von der Beitragsleistung zu stellen unter genauer Bezeichnung der Lebensversicherungs- 
unternehmungen, mit denen vor dem 5. Dezember 1911 Lebensversicherungsverträge geschlossen 
worden sind, der Nummern der Versicherungsscheine, des Datums des Abschlusses und der 
Wirksamkeit der einzelnen Verträge und des Jahresbetrags der Beiträge des Angestellten ohne 
Abzug einer etwaigen Dividende. Wird der Antrag gestellt, so hat der Antragsteller den 
Versicherungsschein, Aufnahmeschein, Prämienquittungen u. s. w. aus den beiden letzten Jahren 
der Ausgabestelle zur Prüfung des Befreiungsantrags mit der Aufnahmekarte vorzulegen. 
Sie sind dem Antragsteller nach Entscheidung zurückzugeben. Der am Schluß der Rückseite 
befindliche Vermerk ist, wenn ein Antrag auf Befreiung gemäß § 390 vorliegt, von der 
Ausgabestelle unter Beidrückung des Siegels auszufüllen und zu unterschreiben. Liegt ein 
Antrag auf Befreiung gemäß § 390 nicht vor, so wird die Rückseite der Aufnahmekarte nicht 
ausgefüllt. 
  
II. Versicherungskarten. 
Die Versicherungskarten sind bis zum ersten Strich von dem Versicherten, im übrigen 
von der Ausgabestelle auszufüllen. In den ersten Abschnitt der Außenseite sind Vor= und 
Zuname, bei Frauen auch der Geburtsname, Geburtstag und Jahr, Geburtsort nebst Kreis
	        
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