Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1912. (44)

LUIX. 511 
..— Muster 1. 
Bezirksamt 
  
Gemeinde 
  
Verzeichnis 
der 
land= und forstwirtschaftlichen Betriebsunternehmer für das Jahr 19 
* 
Borbemerkung. 
Jedem Eintrag eines Betriebsunternehmers ist in der alphabetischen Reihenfolge eine besondere 
Ordnungsziffer zu geben. Zwischen jedem Eintrag und dem folgenden ist zum Zwecke der bei der Nach- 
prüfung des Verzeichnisses einzusetzenden Anderungs= und Berichtigungseinträge mindestens der Raum 
einer ganzen Zeile freizulassen. 
Der für die Vervielfachung der abgeschätzten Arbeitslage nach § 12 Ziffer ! Absatz 2 des Landes- 
gesetzes vom 22. Juni 1912 maßgebende durchschuitlliche Tagedarbeitsverdienst eines erwachsenen männ- 
lichen landwirtschaftlichen Arbeiters betrügt .... 
Bei einem Umlagefuß von für 100 Arbeitswert ist demigeimäß zu erheben: 
in Klasse l für ∆ Arbeitswert ein Betrag von # 
2 
7 7 7 « » 
was-c- 
Emlagebogen. 
(Mesetzes und Verordnungablatt 1012 91
	        
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