Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

82 X. 
„**) Abweichend hiervon sind die außerterminlich gemusterten Militärpflichtigen 
aus den Landwehrbezirken 11 und III Hamburg sowie J und II Altona den Marine— 
teilen der Nordseestation zu überweisen.“ 
Ferner ist in Ziffer 3 für „(§ 66, 36“ zu setzen „(8 26, 7 Absatz 1)7. 
In Ziffer 4 ist für „§ 66, 35"“ zu setzen „§ 26, 7 Absatz 4“. 
Ziffer 5 ist zu streichen. 
881. 
In Ziffer 7 Absatz 2 ist für „§S 66, 34“ zu setzen „§ 26, 7 Absatz 4“. 
8 82. 
Ziffer 2d ist zu streichen. 
Im letzten Absatz der Ziffer 2 ist für „zu d4 8 87, 6“ zu setzen „wegen Entlassung von 
Unteroffizierschülern siehe § 87, 6“. 
8 83. 
In Ziffer 3 Absatz 2 ist hinter „begründet“ einzufügen „oder aus besonderen Billigkeits- 
gründen zur ausnahmsweisen Berücksichtigung geeignet (§ 39, 2, § 40, 4)“. 
Ferner ist am Schlusse des Absatzes anzufügen: 
„Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die in Betracht kommende Ministerial- 
instanz.“ 
G. v. 6. 5. und 27.7. 13 N.M.G. 5. 
Ziffer Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut: 
„Wenn in Fällen der Ziffer 4 besondere, im Gesetze nicht ausdrücklich vorgesehene 
Billigkeitsgründe vorliegen, so kann die vorzeitige Entlassung von der dort bezeichneten 
Ersatzbehörde dritter Instanz genehmigt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten inner- 
halb dieser Instanz entscheidet die in Betracht kommende Ministerialinstanz.“ 
(G. v. U. 5. A) und 27.7. 13 M.M.G. S573. 
887. 
Ziffer 6 erhält folgende Fassung: 
„Unteroffizierschüler, die nach Ablauf von einem Jahre (unter Berücksichtigung 
der im § 7, 1 enthaltenen Festsetzung) entlassen werden, sind zur Reserve ihrer Waffe 
(Infanterie) zu beurlauben. 
Im übrigen werden Unteroffizierschüler zur Disposition der Ersatzbehörden ent- 
lassen; auf sie finden die Bestimmungen des § 82, 2 a und b, 3, 4, 5Za bis d 
Anwendung. 
Die Entlassungen werden durch die Inspektion der Infanterieschulen verfügt. 
Durch eine derartige Entlassung wird die Verpflichtung zu vierjähriger aktiver 
Dienstzeit gelöst."
	        
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