Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

X. 85 
Muster 6. Spalte 15 erhält folgenden Wortlaut: 
„Außer der Reihenfolge einzustellen.“ 
In Aumerkung 1 ist im ersten Absatz hinter „sein,“ einzufügen „sowie etwaige Straf- 
aussetzung oder etwaiger Erlaß der Strase“. 
Muster 7. Spatte 12 fällt fort. Die Spalten 13 bis 15 erhalten die Ziffern 12 
bis 14. In Anmerkung 3 ist für „13“ zu setzen „12“ und in Anmerkung 4 für „15“ zu 
setzen „14“. 
Muster 8 fällt fort. 
Muster 1 ist durch das auliegende zu ersetzen. 
Muster 13. 
An Stelle des Musters tritt das anliegende. 
Muster 16. 
Hinter dem letten Absatz ist einzufügen: 
„Die Annahme verliert ihre Gültigkeit, wenn vor dem festgesetzten Einstellungs- 
termin eine Mobilmachung erfolgt."“ 
Muster 21. 
In Spalte 8 ist für „Inspektion der Verkehrstruppen“ zu setzen „General-= 
Inspektion des Militär-Verkehrswesens“. 
Muster 24 kommt in Weghfall. 
Anlage 3. 
In Ziffer 7 des I. Abschnitts ist für „Losungsschein“ zu setzen „Musterungs- 
ausweis (früher Losungsschein)“. 
In Ziffer 7b ist für „Scheine“ zu setzen „Ausweise (Scheine)“. 
Anlage 4. 
In Ziffer 3 Absatz 2 ist hinter „Mitteilung“ einzufügen: 
„nach dem angeschlossenen Muster “. 
An den Rand ist zu setzen: 
rer ad. 
Muster 
Hinter Muster a2 der Anlage 4 ist das anliegende neue Muster as einzufügen. 
In Ziffer 5 Absatz 4 der Anlage 4 ist hinter dem Worte „Beurlaubtenstande. 
einzufügen „(außer Ersatzreserve)".
	        
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