Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1914. (46)

XLIV. 317 
Muster 8. 
Amtsbezrrr+h 
  
Wezzeichnis 
der auf die Amtskasse angewiesenen Unterstützungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 
28. Februar 1888, in der Fassung vom 4. August 1914: 
A. soweit ein Ersatz aus der Reichskasse in Aussicht steht (Mindestbetrag nach § 5 des 
Reichsgesetzes): 
Psoweit sie auf den Lieferungsverband umzulegen sind (Mehrbetrag).