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Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
10.
Gungegeben den 31. August 156%
31. Bekanntmachung,
die Herstellung des freien Verkehrs zwischen den vom 1. Juli d. J. an in
den Verband des Gesammt-Zollvereins aufgenommenen Hamburgischen und
Preußischen Gebietstheilen und den übrigen Theilen des Zollvereins
belreffend.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 29. vorigen Monats (Gesetzsammlung P. 67.)
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem die Revision der nach-
stenerpflichtigen Waaren in denjenigen Königlich Preußischen und Hamburgischen Gebiets-
theilen breudigt ist, welche nach der vorgedachten Bekanntmachung in den Verband des
Gesammt-Zollvereins aufgenemmen eden sind, vom 18. Juli d. J. an zwischen diesen
Gebietstheilen und den übrigen Theilen des Zollvereins der den Zollvereinoverträgen ent-
sprechende freie Verkehr eingetreten 4
Greiz, den 31. Juli 1869.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung daf.
M. Kunze
. V.
Bruno Merz.