Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

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68 — Nr. 40 — 
2 Bezeichnung der Stellen » Angaben 
5 ie. die nur im guie De de Anforderungen, die an den nhe hie, 
unmittelbar Wege des 2 Fwerbungen Gesuchen Vewerber gestellt werden, des Auf= Bemerlungen 
mit Militär-; Aufrückens sind zu richten sind r rückens 
2 arishirsern s zul.,ze an beizufügen zind Ausbildungsgang in höhere 
"5 eschtwer en erreichen Slellen 
1 2 3 4 15 6 17½v I 
Noch: Ministerium der Finanzen. (B. Eisenbahnverwaltung.) Unterbeamte. 
21b Etatmäßige 
Lade- 
meister. 
B Hallen- In die Stellen 
meister. der Hallen- 
meister rücken 
hauptsächlich 
tüchtige Lade- 
meisler und 
Wagenauf= 
schreiber ein. 
Richtetal- 
masige Lade- 
meister können 
wenn sie 
Haltenmeister- 
siellen versehen, 
auch unmittel- 
H bar als Hallen- 
meister elat- 
— mäßig ange- 
stellt werden. 
I 
Ltiixdliichlclul-« ioiclfd.«)ik.l.LVME s. Vorbem. 1. Stellen fd. 
mäßige bem. 3. Aufnahmeprusung wie lfd. Nr. Ah, 
Wagen- s- ausnahms. 
aufschreiber. weise auch 
] Ifd. Nr. 25. 
h Etatmäßige 
Wagenauf- 
schreiber. 
2a| Nichtetat- wie lfd. Rr. I. s. Vor—- s. Vorbem. 1. Stellen lfd. 
masige bem. 3. I. Bewerber müssen normalesNr. 27 D. 
Bahn= und Seh-, Farbenunterscheidungs= und 
Weichen= # Hörvermögen besitzen. 
wärter. II. Es werden nur solche Be- 
werber zugelassen, die befähigt er- 
scheinen, den Telegraphen-, Fahr- 
und Signaldienst zu erlernen, wie 
er für Stationswarte, Ifd. Nr. 28, 
" vorgesehen ist. 
  
  
  
  
  
 
	        
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