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ertheilen Wir Unserem Staatsministerium des Innern, den Auftrag, im Benehmen mit Unserem
Staatsministerium der Finanzen hinsichtlich dieses Gegenstandes einen Gesetzentwurf zur Vorlage
an dic nächste Landtagsversammlung auszuarbeiten.
S. 38.
Die Herstellung eines zweckentsprechenden Akademie-Gebäudes in München
betreffend.
Dem Gesammtbeschlusse beider Kammern des Landtages, dahin lautend:
„Es sei aus den vorhandenen Kriegsentschädigungsgeldern der Betrag von 2 Millionen
zu reserviren, hievon die zum Baue eines Akademie-Gebändes in München nothwendige
Summe, zunächst der Betrag von 500,000 fl. für die XII. Finanzperiode der k. Staats-
regierung zur Verfügung zu stellen und der Rest von 1,500,000 fl. bei der k. Bank in
Nürnberg verzinslich zu hinterlegen,“
haben Wir unter dem 10. December 1874 Unsere Genehmigung ertheilt.
Der Vollzug dieses Gesammtbeschlusses ist durch Unsere Staatsministerien des Innern für
Kirchen= und Schulangelegeheiten, dann der Finanzen bereits eingeleitet.
S. 39.
Die bauliche Aeuderung des Frankenthaler Rheinschifffahrts-Kanales
betreffend.
Aus Anlaß der Bitte:
„über die Verhältnisse des Frankenthaler Schifffahrtskanales und die etwaigen zweck-
mäßigen Erweiterungen die geeigneten Recherchen anstellen zu lassen, eventuell dem näch-
sten Landtage einen bezüglichen Gesetzentwurf vorzulegen,"
wurden neuerliche eingehende Erhebungen über die Bedeutung dieses Kanales, dessen Zustand, so-
wie über die Möglichkeit etwaiger Verbesserungen und den hiefür je nach dem Umfange derselben
erforderlichen Aufwand angeordnet. Dieselben sollen einer sorgfältigen Prüfung unterstellt wer-
den, nach deren Ergebniß Wir Uns weitere Entschließung vorbehalten.
S. 40.
Die Centralforstlehranstalt in Aschaffen burg betreffend.
Die an Uns gebrachte Bitte,
„die Centralforstlehranstalt in Aschaffenburg zu belassen und sie entsprechend zu
reorganisiren,"
wird weiterer Würdigung unterstellt werden.