Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Regulirung des Bezuges der Invalidenkompetenzen nach 
nebenstehenden Angaben. 
Geldbetrag. 
  
ad 1. 
ad 2. 
Die Kasse zu 
  
Nach nebenstehenden Angaben hat der invalle í , 
seine Penstons- und Zulagekompetenzen bis ult. --- 
unverkürzt fortzuempfangen. 
Vom 1 ster ab erhält er: 
a) aus seiner Pension und Dienstzulage zur Erreichung des Doppel- 
bemages derselben (zur Erreichung des gesetzlichen Minimalein- 
kommens) einen Zuschuß von monatlitt , 
die Kriegs= (Verwundungs-) Zulage mit monatlich 
IP) die Verstümmelungszulage mit monatlich 
Summa monatlich 
ist heute mit Zahlungsordre versehen. 
Ort, Datum, Firma, Unterschrift. 
Vorstehende Regulirungsverfügung ist mir heute vorgelesen und habe 
ich dieselbe wohl verstanden. 
–. den ten 
Unterschrift des Empfängers. 
  
1 
  
Nach nebenstebenden Angaben hat der invallte í í ,. 
s —abfolgendeInvalidenkompetenzenzu empfangen 
a) die Kriegs= (Verwundungs-) Zulage mit monatlich — 
b) die Verstümmelungszulage mit monatlich 
  
Summa monailich 
Die Kasse zu. ist heute mit Zahlungsordre versehen. 
Ort, Datum, Firma, Unterschrift. 
Vorstehende Regulirungsverfügung ist mir heute vorgelesen und habe 
ich dieselbe wohl verstanden. 
denltten 
Unterschrift des Empfängers. 
  
  
Nach nebenstehender Angabe hat der invalide 
vom 1sten wiederum seine Invaliden-, Pensions- und 
r2 
« Zulagekompetenzen uuverkürzt zu erhalten. 
Die Reasse zu — ist heute mit Ordre versehen. 
Ort. Datum, Firma, Unterschrift. 
  
 
	        
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