Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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Beschäftigungs=  und  Anstellungsverhältniß,  sowie  Zivildiensteinkommen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  des  Inhabers.  Geldbetrag.
1.  Der  invalieeen  ,..-...  ist  seit  dem
fen.  í  ,  bei  der  unterzeichneten  Behörde  als  Beamter  in  der
Stelle  eines  angestellt  worden.
Er  bezieht  an  Gehalt  (Remuneration,  Diäten,  Naturalien  10  .  in  45
Stelle  jährlich
Davon  ab  Dienstbedürfnisse  vacat
bleiben  jährlich  ——
Obigen  Betrag  erhält  derselbe  vom  —ten  —  .  ab.
Ort,  Datum,  Firma,  Unterschrift.
2.  Der  invalide  hat,
ohne  daß  in  seiner  dlenstlichen  Sielung  eine  Aenderung  eingetreten  ist,  vom
–.  ten.  —  ab  an  Gehalt  (Remuneration,  Diäten  2c.)
jährlich
zu  beziehen.
Davon  ab  Dienstbedürfnisse  .  vacat.
bleiben  jährlich..
Ort,  Datum,  Firma,  Unterschrift.
3.  Der  invalide  ist  am
ten.  —  aus  der  Stelle  als.—..  kcttlassen  und
tritt  in  die  Kategorie  der  Militäranwärter  zurück.
Das  Zivildiensteinkommen  hat  derselbe  bis  ult.  empfangen.

 

 

Ort,  Datum,  Flrma,  Unterschrift.