Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

M 26b. 
383 
Bekanntmachung, das freiherrlich von Lochner'sche Familienfideicommiß Lintach betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. 
Das obige Familienfideicommiß, welches der bayerische Kämmerer Christlan Adam Freiherr 
von Lochner am 15. April 1818 errichtet und welches am 6. December 1822 die fidei- 
commißgerichtliche Genehmigung erhalten hat, ist in Anwendung des Art. 97 des Edictes über 
Familienfideicommisse vom 26. Mai 1818 mit Genehmigung des Interessenten und des unter- 
fertigten Gerichtshofes, als des Fideicommißgerichtes, aufgelöst worden, was hiemit nach F. 101 
dieses Edictes bekannt gemacht wird. 
Nürnberg am 16 April 1875. 
Königliches Appellationsgericht. 
(L. 8) 
v. Schab, Präsident. 
Aß'n, Untergerichtsschreiber. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich vermöge allerhöchster Entschließung vom 
22. März l. Is. allergnädigst bewogen ge- 
funden, dem k. und k. österreichischen wirklichen 
Geheimen Rath Böôla Freihern von Orczy, 
Sections-Chef im k. und k. österreichisch unga- 
rischen Ministerium des Kaiserlichen Hauses und 
des Aeußern, das Großkreuz des Verdienstordens 
vom hl. Michael, und 
unter'm 29. März l. Is. dem k. Hofrath 
Dr. Baldum von Zink, Leibarzt Seiner 
Königlichen Hoheit des Prinzen Lultpold von 
Bayern, das Ritterkreuz des Verdienstordens 
der bayer. Krone zu verleihen. 
Aüniglich Alerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Drcorationen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
19. März l. Is. dem Ministerialrathe im 
Königlichen Staatsministerium des Königlichen 
Hauses und des Aeußern, Michael von Suttner, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Durchlaucht dem Fürsten 
zu Schwarzburg-Rudolstadt verliehenen fürstlich 
schwuzburg'schen Ehrenkreuzes I. Classe, dann 
des von Seiner Durchlaucht dem Fürsten 
Reuß j. L. Heinrich XIV. verliehenen fürstlich 
reußischen Ehrenkreuzes I. Classe zu ertheilen.
	        
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