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a) Bei der Ein-
lieferung unter der
Adresse bestimmter
Empfänger.
bergestellten Schriftstücke, sewie die mittelst der sogenannten Blindenschrift herge-
stellten Gegenstände.
I Die Sendungen können entweder unter der Adresse bestimmter Empfänger,
oder als außergewöhnliche Beilagen solcher Zeltungen und Zeitschriften, deren
Vertrieb die Post besorgt, zur Einlieferung gelangen.
zm Für die Einlieferung unter der Mdresse bestimmter Empfänger gelten die
nachstehend unter IV bis K gegebenen Vorschriften; dagegen für die Einlieferung
als außergewöbnliche Zeitungsbeilagen die unter X bis I folgende Vorschriften.
IVv Die Sendungen müssen offen, und zwar entweder unter Streif= oder
Kreuzband, oder umschnürt, oder in einen offenen Umschlag gelegt, oder aber
dergestalt einfach zusammengefaltet eingeliefert werden, daß ihr Inhalt leicht ge-
prüft werden kann. Unter Band (Verschnürung) können auch Bücher, gleichviel
ob gebunden, gefalzt oder geheftet, versandt werden. Das Band muß dergestalt
angelegt sein, daß dasselbe abgestreift und die Beschränkung des Inhalts der
Sendung auf Gegenstände, deren Versendung unter Band gestattet ##t, leicht es-
kannt werden kann.
V. Der Sendung kanm eine innere, mit der äußern überein mmende Adresse
beigefügt werden.
VI. Mehrere Drucksachen dürfen unter einer Umhüllung versendet werden;
die einzelnen Gegenstände dürfen aber nicht mit verschiedenen Adressen oder be-
sonderen Adreß-Umschlägen versehen sein.
v#n Die Versendung von Drucksachen gegen die ermäßigte Tare ist unzu-
lässig, wenn dieselben, nach ihrer Fertigung durch Druck u. s. w., irgend welche
Zusätze oder Aenderungen am Inhalte erhalten haben, wobei es keinen Unterschied
macht, ob die Zusätze oder Aenderungen geschrieben oder auf andere Weise bewirkt
sind, z. B. durch Stempel, durch Druck, durch Ueberkleben von Worten, Ziffern
oder Zeichen, durch Punktiren, Unterstreichen, Durchstreichen, Ausradiren, Durch-
stechen, Ab= oder Ausschneiden einzelner Worte, Ziffern oder Zeichen u. s. w. —
Es soll jedoch gestattet sein:
1) auf der äußern Seite des Bandes den Namen, die Firma und den
Wohnort des Absenders anzugeben;
2) auf der Drucksache selbst den Ort, das Datum und die Namensunter-