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Außergewöhnliche
Zeitungebeilagen.
wollen, sohin nicht als Theile der Zeitung selbst angesehen werden können, eignen
sich nicht zur Versendung als gewöhnliche Zeitungsbellagen, sondern werden
bei der Aufgabe — na. Umständen mit dem betreffenden Zeitungsblatte selbst —
zurückgewiesen.
g. ba.
1 Gedruckte, lithographirte, metallographirte oder sonst auf mechanischem
Wegze jedoch nicht mittelst der Copirmaschine oder mittelst Hochdrucks hergestellte
Drucksachen, welche nach ihrem Format und ihrer sonstigen Beschaffenheit zur
Beförderung mit der Briefpost geelgnet sind, können innerhalb Bayern und den
übrigen Ländern des Deutschen Reiches als außergewöhnliche Zeltungsbei-
lagen gegen ermäßigtes Porto versandt werden.
Versendung von
Zeitschriften mit
Prämien.
11 Diese Drucksachen dürfen nach Format, Papier, Druck oder sonst nicht
Bestandtheile derjenigen Zeitung oder Zeitschrift bilden, bei welcher die Versendung
erfolgen soll.
III Jeder Versendung außergewöhnlicher Zeitungsbeilagen muß seitens des
Verlegers eine Anmeldung dieser Beilagen bei der Postanstalt des Aufgabeortes
und die Entrichtung des Portos für so viele Exemplare, als der betreffenden
Zeitung rc. beigelegt werden sollen, vorhergehen. Das Einlegen in die einzelnen
Zeitungsexemplare ist Sache des Verlegers.
IV Außergewöhnliche Zeitungsbeilagen dürfen einzeln nicht über zwei
Bogen stark, auch nicht geheftet, brochirt oder gebunden sein, sondern müssen,
wenn sie aus mehreren Blättern bestehen, in der Bogenform zusammenhängen.
V. Die Postanstalten sind zur Zurückweisung solcher Beilagen befugt,
welche nach Größe und Stärke des Papiers oder nach ihrer sonstigen Beschaffenheit
zur Beförderung in den Zeitungspacketen nicht geeignet erscheinen.
VI Das Porto für Drucksachen, welche als außergewöhnliche Zeitungsbei-
lagen übergeben werden, beträgt für jedes einzelne Beilage-Exemplar ¼ Pfennig.
Ein bei Berechnung des Gesammtbetrages sich ergebender Bruchtheil einer Mark
wird nöthigenfalls auf eine durch 5 thellbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet.
K. 53.
1 Bei Zeitschriften, deren Verleger den Abonnenten sogenannte Prämien —