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Rheinschiffahrt nach Inhalt des Protocolls der außerordentlichen Sitzung d. d. Coblenz, den
28,29. Juni 1875 hervorgegangen ist.
Insbesondere soll darnach behufs directer Ueber-
füprung der Zugpferde der von Coblenz herkommenden Schiffe vom linksseitigen Leinpfade
nach der unteren Inselspite hier eine sogenannte Sprengfähre nach Art ähnlicher in Hafen-
mündungen üblicher Trajecteinrichtungen angelegt und dauernd unterhalten werden.
Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs werden die vor-
stehenden, von sämmtlichen Rhein-Ufer-Staaten vereinbarten Bestimmungen hiemit zur öffent
lichen Kenntniß gebracht.
München, den 11. Februar 1876.
In Abwesenheit des königlichen Staatsministers:
Dr. von Darenberger.
Staaterath.
Käiniglich Alerhöchste Genehmigung zur
Amahme einer fremden Decoration.
Seine Majestät der König haben Sich
allergnädigst bewogen gefunden, unter'm H. Fe-
bruar l. Is. dem k. Kämmerer Reinhard Frei-
herrn von Thüngen in Würzburg die Be-
Der General-Sccretär:
Dr. v. Prestele.
willigung zur Annahme und zum Tragen des
ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß-
herzoge von Oldenburg verliehenen Ehren-
Comthurkreuzes des großherzoglich oldenbur-
gischen Haus- und Verdienstordens des Herzogs
Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.