Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

eseh und Verurhuungshict 
für das 
Königreich Bayern. 
.K 10. 
Mäünchen, den 26. Februar 1876. 
  
Inhalt: 
Belan ntmachung vom 18. Februar 1876, Abänderungen und Ergänzungen der Telegraphen · Ordnung fllr das 
Königreich Bayern vom 22. August 1872 betr. 
Bekanntmachung, Abänderungen und Ergänzungen der uegraphen-Ordnung für das Königreich 
Bayern vom 22. August 1872 betr. 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung werden nachstehend die Abänderungen und Er- 
gänzungen bekannt gegeben, welchen die im Regierungsblatte Nr. 67 vom Jahre 1872 ver- 
ösfentlichte Telegraphenordnung für den gesammten Telegraphen-Verkehr bei den k. bayerischen 
Telegraphen-Stationen unterliegt: 
1. 
Gewöhnliche Telegramme. 
Für das gewöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen wird erhoben: 
a) im internen bayerischen Verkehr und im Wechselverkehr mit Württemberg eine Grund- 
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